Trumps Anwalt in Schwierigkeiten: Gegen Michael Cohen wird ermittelt.

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Gerichtszeichnung von Cohen (2. v. re.) bei einer Anhörung vor einem Bundesgericht in New York.

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Für Donald Trump ist es tot: Zumindest wenn man den Tweets des US-Präsidenten Glauben schenkt, existiert das Anwaltsgeheimnis in den USA nicht mehr.

In den Fokus geraten ist die vertrauliche Kommunikation zwischen einem Anwalt und seinen Klienten durch die Hausdurchsuchungen in den Büros von Trumps Anwalt Michael Cohen. Gegen ihn wird unter anderem wegen des Verdachts des Bank- und Überweisungsbetrugs ermittelt. Bei der Hausdurchsuchung wurden zahlreiche seiner Dokumente beschlagnahmt. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Causa Cohen:

Frage: Was ist das Anwaltsgeheimnis in den USA, und wozu dient es?

Antwort: Das sogenannte Attorney-Client-Privilege ist eine der ältesten Doktrinen der US-Justiz. Es schützt die vertrauliche Kommunikation zwischen einem Anwalt und seinem Klienten bei Rechtsfragen. Es besagt, dass die Information, die ein Klient seinem Anwalt übermittelt, um seinen rechtlichen Rat einzuholen, nicht als Beweisstück vor Gericht verwendet werden darf. Das Anwaltsgeheimnis gilt nicht nur für Gespräche zwischen Anwälten und ihren Klienten, sondern umfasst auch E-Mails und Dokumente im Zusammenhang mit der anwaltlichen Beratung.

Frage: Ist durch das Anwaltsgeheimnis jedwede Kommunikation mit einem Anwalt geschützt?

Antwort: Nein. Das Privileg schützt nur Kommunikation, die im Zusammenhang mit der rechtlichen Beratung steht. Kommunikation über Geschäfte, persönliche oder finanzielle Angelegenheiten außerhalb einer Rechtsberatung ist durch das Anwaltsgeheimnis nicht geschützt. Formal muss dieses Verhältnis zwischen Anwalt und Klient nicht sein. In der geltende Rechtsprechung in New York muss der Klient nur nachvollziehbar geglaubt haben, dass er anwaltlichen Rat eingeholt hat, damit das Privileg gilt.

Darüber hinaus gibt es eine Ausnahme vom Anwaltsprivileg, die sogenannte Crime-Fraud-Exception. Diese besagt, dass das Anwaltsgeheimnis nicht für Kommunikation gilt, wenn ein Klient die Dienste eines Anwalts dafür verwendet, eine Straftat zu begehen. Wenn das Anwaltsgeheimnis aufgehoben wird, heißt das allerdings noch nicht, dass sich der Anwalt strafbar gemacht hat. Der Fall Cohen ist in diesem Zusammenhang ungewöhnlich, da gegen Cohen selbst wegen des Verdachts auf Bank- und Überweisungsbetrug ermittelt wird. Nicht einem seiner Klienten, sondern Cohen selbst wird eine Straftat zur Last gelegt.

Frage: Im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen Michael Cohen wurden sein Büro, seine Wohnung und sein Hotelzimmer durchsucht. Ist es schwieriger, einen Durchsuchungsbeschluss für eine Anwaltskanzlei zu bekommen?

Antwort: Ja. Dass ein Anwaltsbüro durchsucht wird, ist in den USA ungewöhnlich, aber nicht ohne Präzedenz. Die Vorschriften des US-Justizministeriums für die Durchsuchung eines Anwaltsbüros sehen vor, dass zunächst geprüft werden muss, ob eine weniger aggressive Vorgehensweise, zum Beispiel eine Vorladung, möglich ist. Nur wenn solche sanfteren Maßnahmen die Ermittlungen gefährden könnten, darf ein Antrag auf Hausdurchsuchung gestellt werden. Bevor ein solcher Antrag aber vor einem Richter landet, müssen mehrere Ebenen des Justizministeriums das Begehren zunächst abnicken. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn von Ermittlern befürchtet wird, dass Dokumente vernichtet werden. Ein unabhängiger Richter muss schließlich entscheiden, ob ein hinreichender Verdacht gegeben ist, dass bei einer Durchsuchung Beweise für das genannte mutmaßliche Verbrechen gefunden werden können.

Frage: Bei der Hausdurchsuchung Cohens wurden hunderte Dokumente, die möglicherweise durch das Anwaltsgeheimnis gedeckt sind, beschlagnahmt. Wie stellen Behörden und Gerichte sicher, dass Ermittler keine Informationen bekommen, die durch das Anwaltsgeheimnis geschützt sind?

Antwort: Durchsuchungsbeschlüsse in Anwaltskanzleien sind in den USA meistens eingeschränkt. Das heißt, es wird im Gerichtsbeschluss genau festgehalten, welche Dokumente beschlagnahmt werden dürfen. Darüber hinaus haben US-Gerichte in der Vergangenheit von den Ermittlern gefordert, dass ein spezielles Begutachtungsverfahren bei Hausdurchsuchungen bei Anwälten eingesetzt wird. Ein eigenes, von den eigentlichen Ermittlungen getrenntes "taint team" der Behörden sichtet zunächst alle beschlagnahmten Dokumente und entscheidet, welche davon durch das Anwaltsgeheimnis geschützt sind und welche Schriftstücke die Ermittler, die den Durchsuchungsantrag gestellt haben, verwenden dürfen.

Cohen fordert aber einen noch größeren Schutz. Vor einem Bundesgericht in New York verlangten seine Anwälte vergangene Woche, dass ein vom Gericht bestellter unabhängiger Jurist die Dokumente sichtet und nicht Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft. Ein Entscheidung darüber ist noch nicht gefallen.

Frage: Der Fox-News-Moderator Sean Hannity ist laut Cohen einer seiner Klienten, wobei Hannity betont, Cohen nie bezahlt zu haben. Gilt auch in diesem Fall das Anwaltsgeheimnis?

Antwort: Sean Hannity betonte in seiner Sendung, dass er Cohen für seine anwaltlichen Dienste nie bezahlt habe, nie eine Rechnung bekommen habe und Cohen ihn auch nie in rechtlichen Belangen vor Gericht vertreten habe. Ob ein Klient seinen Anwalt bezahlt hat, ist für das Anwaltsgeheimnis aber nicht entscheidend. Ab wann das Anwaltsgeheimnis tatsächlich gilt, entscheidet am Ende die Richter – die in der Regel sehr großzügig mit der Auslegung des Anwaltsgeheimnisses sind. Selbst wenn Hannity Cohen nie bezahlt hat, gilt es als sehr wahrscheinlich, dass er das Anwaltsgeheimnis vor Gericht beanspruchen kann. Ein formales Dokument, das eine eine Anwalt-Klient-Beziehung herstellt, fordert die geltende Rechtsprechung nicht. (red, 23.4.2018)