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Teslas Behauptung, dass "Autosteer" die Zahl der Unfälle um 40 Prozent reduziere, sei nicht nachvollziehbar, sagt die Behörde.

Foto: AP

Der tödliche Unfall eines Tesla-Wagens im Autopilot-Modus auf einer kalifornischen Autobahn hat dem Hersteller einige Kritik eingebracht. Auch andere Fahrer dokumentierten problematisches Verhalten der Technologie, die das Auto teilweise autonom fahren lassen kann.

Die Krisen-PR von Tesla wurde dabei nicht müde zu betonen, dass der Fahrer den Unfall selbst verschuldet hatte und der Autopilot ein sicheres System sei. Mehrfach führte man auch eine Statistik ins Treffen, laut der die erste Generation des Autopilot im Vergleich mit normalen Fahrzeugen die Unfallrate um bis zu 40 Prozent senken würde.

Die entsprechende Untersuchung wurde der "Regierung" zugeschoben, stammt aber konkret von der National Highway Traffic Safety Administration (NHTSA). Und dort widerspricht man nun der Darstellung von Tesla, berichtet Reuters.

Daten erlauben Rückschluss nicht

Erstellt wurde die Statistik im Nachgang eines tödlichen Unfalls im Jahre 2016. Ihr liegen vor allem Daten zugrunde, die Tesla selbst bereit gestellt hat. Und diese würde wiederum keinerlei Rückschluss darauf erlauben, wie sicher der Autopilot bzw. das im Fokus stehende "Autosteer"-Feature für das Halten der Spur habe.

Tesla zog seine Schlussfolgerung aus einer um 40 Prozent niedrigeren Auslösequote bei den Airbags bei den eigenen Fahrzeugen nach der Installation von Autosteer. Jedoch hat die NHTSA nicht einmal erhoben, ob bei den in Unfällen verwickelten Autos überhaupt "Autosteer" aktiviert war.

Tesla gab Daten nicht frei

Kritik an der Behauptung von Tesla hat es schon zuvor gegeben. Eine Freigabe der ausgewerteten Daten durch die NHTSA war aber daran gescheitert, dass Tesla dies schon bei der Bereitstellung aus wettbewerblichen Gründen untersagt hat. Die Straßenbehörde selbst hat nach eigenen Angaben nur nach möglichen Hinweisen bezüglich einer höheren Unfallgefahr durch den Autopiloten gesucht, war aber nicht fündig geworden. (red, 07.05.2018)