Hinter diesen Mauern im Wiener BVT sitzen beziehungsweise saßen Belastungs- und Entlastungszeugen für die beschuldigten Beamten.

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Wien – Der Umgang mit Daten ist eines der Hauptthemen in der Causa Verfassungsschutz. Gemäß Verdacht der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) haben Beschuldigte illegalerweise Kopien angefertigt bzw. Daten nicht gelöscht; das ergebe sich aus Zeugenaussagen. Die Zugriffsmöglichkeit auf Daten von daheim aus war eine weitere Begründung für die Hausdurchsuchung bei Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) und Mitarbeitern am 28. Februar.

Die vier "geheimen" Zeugen lieferten aber nicht nur Belastendes. Einer vor ihnen, ein für Datenauswertung zuständiger BVT-Beamter, sagte am 26. Februar aus. Er schilderte, dass laufend Daten gelöscht worden seien, es aber bei der gesetzlichen Skartierung (Vernichtung) von Altakten "einen massiven Rückstand gab". Der sei durch Datenübertragung vom IT-Programm Edis 1 auf Edis 2 entstanden, mit ihr offenbar auch eine Art von Leerakten: "Da entstanden Daten und Dokumente, die teilweise keinen Inhalt hatten."

Von Weisung nichts bekannt

BVT-Chef Peter Gridling und sein Vize Wolfgang Zöhrer hätten daraufhin angeordnet, die Skartierung "unverzüglich in Angriff zu nehmen". Das ergänzte der Zeuge aber erst bei seiner zweiten Einvernahme am 3. März, also nach den Hausdurchsuchungen. Die (ehemaligen) BVT-Chefs zählen zu den Beschuldigten, für alle gilt die Unschuldsvermutung.

Von einer etwaigen Weisung zur Nichtlöschung von Daten, wie sie etwa Gridling vorgeworfen wird, wusste der Zeuge nichts. Eine solche Nichtlöschung mache auch gar keinen Sinn, erklärte er. Denn: "In der Aktenverwaltung bleiben die Daten ja erhalten. Akten dürfen ja aufbehalten und auch elektronische Akten nicht vor Ablauf der Skartierungsfrist gelöscht werden."

Der BVT-Mann relativierte auch den von Zeugen W. geäußerten Vorwurf, BVT-Beamter P. habe sich "eine Kopie der gelöschten Daten besorgt". Aus dem Protokoll: "Ich habe W. nicht gesagt, dass P. eine Kopie der zu löschenden Daten besitzt, sondern dass er eine wollte". P. habe ihn zwecks Nachschlagemöglichkeit um eine Kopie gebeten, er habe das aber verweigert. Näheres könne ein IT-Kollege wissen. Auch der wird als Beschuldigter geführt.

Mobiles Datenspeichern unmöglich

Was die Datenabsaugung von daheim aus betrifft, gab der Zeuge am 3. März von sich aus an, dass es nach seinem Wissen unmöglich sei, "Daten lokal auf einem Notebook am Wohnort abzuspeichern". Da waren die Hausdurchsuchungen aber schon gelaufen.

Eher Vages kam dagegen von jener Belastungszeugin, laut der BVT-Beamte die nordkoreanische Botschaft illegalerweise oberserviert hätten. In ihrer dritten Aussage am 20. April begründete sie ihre rechtliche Einschätzung so: "Ich kann mich nicht mehr erinnern, welches konkrete Ereignis dazu geführt hat, dass ich davon ausgehe, dass die Observation illegal war, aber es hat ein derartiges Ereignis gegeben. Sonst würde ich nicht diese Schlüsse ziehen."

"Drohungen aus dem BVT"

Die ehemalige BVT-Mitarbeiterin informierte die WKStA übrigens auch von Gefahr für Leib und Leben, die den vier Zeugen droht. "Mir ist zugetragen worden, dass im BVT von mehreren Personen Drohungen gegen die Zeugen ausgesprochen werden. Z. B. Drohungen, wie, 'den Zeugen die Finger zu brechen, sich an diesen zu rächen'." (Renate Graber, Fabian Schmid, 15.5.2018)