Wien – Gegen den Trägerverein der rechtsradikalen Identitären gibt es vorerst kein Auflösungsverfahren. Diese Frage werde erst geprüft, wenn strafrechtliche Verurteilungen vorliegen sollten, sagte der Sprecher der Landespolizeidirektion Graz am Donnerstag.

Am Montag hatte die Grazer Staatsanwaltschaft Anklage gegen 17 Mitglieder und Sympathisanten der Identitären erhoben. Sie wirft ihnen Verhetzung, Sachbeschädigung und Nötigung im Rahmen einer kriminellen Vereinigung (Paragraf 278 Strafgesetzbuch) vor.

Ob auch ein Auflösungsverfahren gegen den hinter den Identitären stehenden "Verein zur Erhaltung und Förderung der kulturellen Identität" eingeleitet wird, ist nach Angaben der steirischen Polizei noch offen. Die Behörde behalte das im Auge, brauche zum Auflösungsverfahren aber strafrechtliche Verurteilungen, heißt es in der Landespolizeidirektion Steiermark. (APA, 17.5.2018)