Wiens Bürgermeister Michael Häupl fungiert noch einmal als Gastgeber der Landeshauptleutekonferenz.

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Wien – Eine der letzten Maßnahmen der inzwischen längst geschiedenen rot-schwarzen Bundesregierung ist nun auch mit den Ländern ausverhandelt: der Pflegeregress – also die Praxis, dass der Staat zur Finanzierung der Versorgung von Menschen in Altenheimen auf deren Vermögen zugreifen darf.

Im Sommer 2017 wurde der Pflegeregress abgeschafft, seit Freitag ist die Finanzierung geklärt: Bis zu 340 Millionen Euro sollen die Länder im Jahr 2018 dafür vom Bund erhalten. Danach werde man schauen, wie viel tatsächlich gebraucht werde, erklärte der scheidende Wiener Bürgermeister Michael Häupl (SPÖ) bei einem Pressetermin nach der Landeshauptleutekonferenz. Die Vereinbarung wurde mit Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) getroffen.

Agentur kontrolliert Länder

Verhandelt wurde seit Längerem darüber, wie den Ländern der höhere Aufwand infolge der Abschaffung des Pflegeregresses ausgeglichen werden kann. Die Sozialdemokraten wollten die Maßnahme mit einer Erbschaftssteuer gegenfinanzieren – die wurde aber bekanntlich nie eingeführt. Die ÖVP hatte sich überlegt, durch Bekämpfung von Missbrauch der E-Card einen Teil des Geldes wieder hereinzuholen – was allerdings bei Weitem nicht reicht.

Ursprünglich verlangten die Länder bis zu 650 Millionen, zuletzt dann rund 470 Millionen Euro. Der Bund wollte eigentlich nur 100 Millionen zahlen. Der nunmehr erzielte Kompromiss: 116 Millionen Euro bekommen die Länder unter dem Titel "Einnahmenentfall", für Menschen mit Behinderungen gibt es 15 Millionen Euro. Dazu kommen bis zu 209 Millionen Euro für die Selbstzahler. Hier müssen die Länder aber eine Einzelabrechnung vornehmen, die von der österreichischen Buchhaltungsagentur kontrolliert wird. In Summe können sie sich also maximal 340 Millionen Euro holen.

Maximalbetrag

Grundsätzlich habe man vereinbart, dass es sich bei den 340 Millionen um einen Maximalbetrag handle. Löger erklärte: "Bund und Länder sind weder Gewinner oder Verlierer." In seinem Budget tut sich nun dennoch eine kleine Lücke auf. Für das Jahr 2018 wurden nämlich nur 100 Millionen budgetiert. Er geht aber davon, die Budgetziele dennoch halten zu können. Zum einen seien weitere Einsparungen möglich, zum anderen hofft er, dass der Maximalbetrag gar nicht ausgeschöpft wird.

Teil der Vereinbarung ist auch, dass die Länder nun auf eine Klage gegen den Bund, die eine Zeit lang im Raum stand, verzichten. "Klar ist aber auch, dass wir mit dieser Einigung nur ein Symptom behandeln und die Wurzelbehandlung vertagt wurde", erklärte Löger. Die Pflege daheim werde mit der Abschaffung des Pflegeregresses aktuell benachteiligt. Man wolle daher Anreize schaffen, zuhause zu pflegen.

Trend entgegenwirken

Auch Burgenlands Landeshauptmann Hans Niessl (SPÖ) sprach am Freitag davon, dass es nun ebenfalls Maßnahmen brauche, die Betreuung zuhause möglich und attraktiv zu machen. Man müsse dem "Trend entgegenwirken", nicht im eigenen Haus zu bleiben.

Föderalismusreform: Kein großer Wurf

Bei der geplanten Kompetenzbereinigung zwischen Bund und Ländern, wegen der auch Reformenminister Josef Moser (ÖVP) zu den Verhandlungen beigezogen wurde, zeichnet sich kein allzu großer Wurf ab. Denn die beiden heikelsten Punkte, das Armenwesen mit der Mindestsicherung und die Gesundheitsfinanzierung, werden in eine Arbeitsgruppe verschoben. Grundsätzlich soll aber der Artikel 12 Bundesverfassung, der die gemischte Gesetzgebung von Bund und Ländern regelt, künftig nicht mehr zur Anwendung kommen.

Wie Moser vor der Sitzung erklärte, werden am Freitag die ersten Schritte gesetzt. Auch einen Zeitplan gibt es bereits: Er hoffe, dass die Auflösung des Artikels bis Ende des Jahres umgesetzt werden kann, sagte der Minister. Zu Beginn der Sitzung war Kanzleramtsminister Gernot Blümel (ÖVP) zu Gast. Er informierte über die Vorbereitungen zur kommenden EU-Präsidentschaft.

ORF

(mika, go, 18.5.2018)