Salzburg – Im Prozess um jenen Toten, der im Juni 2017 in einer grünen Regentonne in der Garage in Mattsee entdeckt wurde, hat der Schöffensenat am Freitag ein Unzuständigkeitsurteil gefällt. Die Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge sah der Richter Christoph Rother und die beiden Schöffen nicht als zutreffend an. Es bestehe Mordverdacht.

Der Fall wirkt wie aus einem "Tatort"-Drehbuch: Die Lebensgefährtin des Toten, eine 61-jährige Deutsche, soll dem Salzburger nach Sexspielen sechs Schlaftabletten verabreicht haben. Zu Verhandlungsbeginn Freitag vergangener Woche hat die ehemalige Krankenschwester ihre Unschuld beteuert. Die Schlaftabletten habe er selbst genommen, nachdem er sie zum Sex gedrängt habe, sagte die Angeklagte. Der 73-Jährige sei daraufhin eingeschlafen und habe laut geschnarcht. Als sie ihn mittags aufwecken wollte, sei er tot gewesen.

"Er war ja tot"

Die Einsatzkräfte hat die Frau jedoch nicht verständigt. "Die Rettung hätte nichts gebracht. Er war ja tot", sagt die Deutsche vor Gericht. Sie habe den Puls überprüft, er waren keinerlei Lebenszeichen zu erkennen. Den Leichnam habe sie dann in ein Leintuch gewickelt, mit Plastikfolie und einer grünen Plane eingepackt und in die Garage geschleppt. Nach einer Woche seien Körperflüssigkeiten aus der Plane gelaufen. Deshalb habe sie die grüne Regentonne gekauft, in der der Pensionist schlussendlich von seiner Exfrau gefunden wurde. Begründet hatte die 15-fach vorbestrafte Frau ihr Verhalten mit einem offenen Haftbefehl gegen sie aus Deutschland: "Die denken dann, ich hätte ihn umgebracht."

Diesen Verdacht hegt nun auch der Schöffensenat, weshalb er sich für unzuständig erklärte. Der Akt geht nun zurück zur Staatsanwaltschaft. Sie kann weitere Ermittlungen anstellen und eine neue Anklage allenfalls auf Mordverdacht ausarbeiten. Dann wäre ein Geschworenengericht für den Prozess zuständig. Ein Grund für die Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge war, dass die Gerichtsmedizin die Todesursache des Mannes nicht eindeutig feststellen konnte. Der Leichnam war nach mehr als drei Wochen nach dem Tod zu stark verwest. (Stefanie Ruep, 25.05.2018)