Die Flagge ähnelt der kroatische Flagge, ist aber jene des faschistischen Ustascha-Staates (1941 bis 1945) samt U und dem mit Weiß beginnenden Schachbrettmuster im Wappen.

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Das Tragen, Zeigen bzw. die "öffentliche Zurschaustellung", wie es im Gesetzestext heißt, von Abzeichen, Uniformen oder Teilen von Uniformen verbotener Organisationen ist in Österreich strafbar. Geregelt wurde das 1960 im sogenannten Abzeichengesetz, mit dem man freilich vor allem gegen nationalsozialistische Symbole vorgehen wollte. Die SPÖ will dieses Gesetz nun verschärfen. Erstens soll es erweitert, zweitens soll die Geldstrafe erhöht werden.

Welche Organisationen derzeit als verboten gelten, wurde schon 13 Jahre zuvor, nämlich 1947 im Verbotsgesetz festgeschrieben. Das Abzeichengesetz, das in Deutschland sein Pendant im Gesetz, das das "Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" verbietet, hat, stößt immer wieder an seine Grenzen. Konkret an Staatsgrenzen. Denn faschistische Symbole anderer Staaten sind derzeit in Österreich nicht strafbar.

Härter durchgreifen

Zum Thema wurde das im Vorfeld der Gedenkfeier im Kärntner Bleiburg, die auch immer Anhänger der kroatischen Ustascha anzog. Wie berichtet, sprachen sich EU-Abgeordnete von drei Parteien, nämlich Othmar Karas (ÖVP), Josef Weidenholzer (SPÖ) und Angelika Mlinar (Neos), im April, kurz vor dem heurigen Treffen für eine Anpassung des Abzeichengesetzes, aus, damit Behörden etwa in Bleiburg künftig härter durchgreifen können.

Für die SPÖ haben Klubobmann Andreas Schieder, die Sprecherin für Gedenkkultur, Sabine Schatz, und der Kärntner Abgeordnete Philipp Kucher einen entsprechenden Antrag im Parlament eingebracht, der nun im Innenausschuss behandelt wird. Konkret fordern sie, ebenso Abzeichen und Uniformen jener ausländischen Organisationen, "die mit in Österreich verbotenen Organisationen kollaboriert, zusammengearbeitet oder kooperiert haben", unter Strafe zu stellen – genau wie jene der Nationalsozialisten.

Prominenter Häftling

Wer gegen das Abzeichengesetz verstößt, dem drohen 4000 Euro Strafe oder bis zu einem Monat Arrest. Die Geldstrafe will die SPÖ ebenfalls erhöhen lassen – auf 5000 Euro. "Im Sinne der allgemeinen Preisentwicklung und auch der Inflation scheint es nunmehr mehr als angebracht, diese Summe wie angegeben zu erhöhen", heißt es im Antrag.

Keine Gesetzesänderung bedurfte die Verhaftung von sechs Kroaten durch österreichische Polizisten am 12. Mai in Bleiburg. Sie führten nämlich keine kroatischen Symbole mit sich, sondern fünf von ihnen sollen den Hitlergruß gezeigt haben und einer einen SS-Totenkopf zur Schau gestellt haben.

Unter den fünf Hitlergrüßern ist auch Andelko Bosancic, Politiker der kroatischen Regierungspartei HDZ. Seit zwei Wochen sitzt er in Klagenfurt in U-Haft. Im Gegensatz zu den anderen fünf Kroaten, ist seine Anklage bereits rechtskräftig. "Er hat auf einen Einspruch verzichtet", sagt die Sprecherin des Landesgerichts Klagenfurt, Eva Maria Jost-Draxl, dem Standard. Seine Hauptverhandlung ist am 29. Juni.

In seiner Heimat hält man sich mit öffentlichen Solidaritätsbekundungen für Bosancic zurück. Nur der lokale Flügel der HDZ in Split hält ihm noch die Stange. (Colette M. Schmidt, Adelheid Wölfl, 26.5.2018)