Am Ende erfolgreich: Harberg-Präsidentin Brigitte Annerl.

Foto: TSV Hartberg/Kristoferitsch

Wien/Hartberg – Das Ständige Neutrale Schiedsgericht hat am Dienstagabend überraschend der Klage des TSV Hartberg auf Erteilung einer Lizenz für die Bundesliga stattgegeben. Damit widersprach das Schiedsgericht als dritte und letzte Instanz den abschlägigen Bescheiden der bundesligainternen Gremien.

Einem Aufstieg der Steirer, die die Erste Liga auf dem zweiten Platz abgeschlossen hatten, steht somit nichts mehr im Weg. Das bisher ebenfalls in Schwebe gestandene Relegationsduell zwischen St. Pölten (Letzter der Bundesliga) und Wiener Neustadt, dem Dritten der Ersten Liga, findet daher statt – das Hinspiel bereits am 31. Mai in Wiener Neustadt, das Rückspiel am 3. Juni.

Freud und Leid

Hartbergs Präsidentin Brigitte Annerl zeigte sich höchst erfreut über die Lizenzentscheidung. "Wir sind überglücklich! Wir haben die letzten Monate sehr hart dafür gearbeitet, alle Anforderungen zu erfüllen. Wir haben etwas Großartiges erreicht, was uns sehr stolz macht."

Für die Klubverantwortlichen beginnt jetzt eine intensive Phase, steht das Team nach dem Abgang von Christian Ilzer doch ohne Trainer da. Auch einige Spieler dürften den Verein verlassen. Gearbeitet werde bereits am Stadion. Zu Wochenbeginn starteten der Umbau sowie die Sanierung des Rasens, teilte der Verein mit.

Verständlicherweise gar nicht erfreut war man in Wiener Neustadt. Bei Nichterteilung der Lizenz, und danach hatte es nach zwei Instanzen ausgesehen, wäre der SC Wr. Neustadt der erste Profiteur gewesen und direkt aufgestiegen. So aber muss der Klub in die Relegation.

"Ohrfeige" für Wiener Neustadt

Für den Wiener Neustädter Bürgermeister Klaus Schneeberger kam die Entscheidung überraschend: "Die heute getroffene Entscheidung ist für mich nicht nachvollziehbar und stellt eine Ohrfeige für den SC Wiener Neustadt sowie für die Anstrengungen der Stadt Wiener Neustadt dar, die Ligakriterien zu erfüllen. Insbesondere die Spieler und der engagierte Vereinsvorstand haben sich diese Vorgangsweise nicht verdient."

Bisher waren im Instanzenzug finanzielle und rechtliche Gründe für die Nichterteilung einer Lizenz angeführt worden, Letztere betreffen einen Fristverzug bei der Ausgliederung des Spielbetriebs. Hartberg-Präsidentin Annerl hatte daraufhin das Ständige Neutrale Schiedsgericht angerufen.

Bundesliga-Vorstand überrascht

Dieses wertete unter dem Vorsitz von Raimund Bollenberger und Clemens Völkl (als von der Bundesliga genannter Beisitzer) und Alexander Schoeller (Beisitzer für Hartberg) nach einer mündlichen Verhandlung den Fristverzug nun – anders als der Senat 5 und das Protestkomitee – als verbesserungsfähiges Kriterium. Die rückwirkende Ausgliederung zum 15. März 2018 in eine Kapitalgesellschaft wurde als ausreichend erachtet.

Hinsichtlich der finanziellen Verweigerungsgründe kam das Schiedsgericht ebenfalls zu einer anderen Entscheidung. Insbesondere die budgetären Nachweise für geplante Infrastrukturmaßnahmen auf Basis zusätzlicher Erklärungen durch den Verein dürften dafür den Ausschlag gegeben haben.

Bundesliga-Vorstand Reinhard Herovits gab sich überrascht, dass entgegen der bisherigen Praxis in vergleichbaren Fällen die erstinstanzlichen Entscheidung revidiert wurde. Man werde nach Abwarten des schriftlichen Urteils "mit den Klubs notwendige Bestimmungsänderungen evaluieren".

Niederösterreichs Sportlandesrätin: "Farce"

Kritisch äußerte sich Niederösterreichs Sportlandesrätin Petra Bohuslav. Die Entscheidung stelle den gesamten Lizenzierungsprozess infrage. "Zuerst die Bedingungen nicht erfüllen und erst nach zwei negativen Entscheidungen seinen Verpflichtungen nachkommen – damit wird die Lizenzvergabe zu einer Farce", wurde Bohuslav in einer Aussendung ihres Büros zitiert.

Leidtragende seien engagierte Funktionäre, Spieler und Fans jener Vereine, die sich an die Vorgaben der Bundesliga zeitgerecht halten und im Vorfeld hart dafür arbeiten würden, so Bohuslav. Auch der Zeitpunkt der Entscheidung sei äußerst problematisch: "Erst wenige Stunden vor den wichtigen Relegationsspielen Klarheit zu schaffen, ist bedenklich." Aus sportlicher Sicht und aus Sicht der Fans könne man nur hoffen, dass die Bundesliga und die zuständigen Gremien aus diesem Fall lernen würden.

So geht Relegation

Die Relegation wird analog zu K.-o.-Duellen im Europacup ausgetragen. Haben beide Mannschaften nach Hin- und Rückspiel gleich viele Tore erzielt, haben Auswärtstore mehr Gewicht. Gibt es diesbezüglich keinen Vorteil, wird eine Verlängerung von zweimal 15 Minuten und, sofern notwendig, ein Elfmeterschießen ausgetragen.

Gelbe Karten und Gelb-Sperren aus der Meisterschaft haben keine Bedeutung. Sperren nach gelb-roten und roten Karten aus der Meisterschaft müssen in der Relegation verbüßt werden. (red, 29.5.2018)