Sigi Maurer muss mit einer Klage wegen übler Nachrede rechnen, sagt Anwältin Maria Windhager. Maurer hat die Vorwürfe öffentlich gemacht, um auch für andere Frauen zu sprechen, sagt sie selbst.

Foto: Standard/Matthias Cremer

Wien – Nachdem Sigi Maurer, die ehemalige Wissenschaftssprecherin der Grünen, im Netz obszöne Nachrichten eines Wiener Lokalbetreibers an sie am Mittwoch öffentlich gemacht hatte, bereute sie ihr Vorgehen auch am Donnerstag nicht: "Da keine rechtliche Möglichkeit besteht, dagegen vorzugehen, wollte ich mich trotzdem wehren", sagte Maurer im Gespräch mit dem STANDARD: "Vor allem im Namen anderer Frauen, denen so etwas widerfährt und die nicht so ein großes Medienecho erzielen können wie ich."

Vom Facebook-Account des Besitzers eines Lokals im achten Wiener Bezirk wurde ihr unter anderem geschrieben: "Hallo Du bist heute bei mir beim Geschäft vorbei gegangen und hast auf meinen Schwanz geguckt als wolltest du Ihn essen." (sic!) Es folgte eine weitere Nachricht: "Bitte wenn Du nächstes Mal vorbei kommst darfst Ihn ohne Worte in deinen Mund nehmen und ihm bis zum letzten Tropfen aussaugen, zahle auch 3 Euro mehr, wenn Du nix verschwendest !!!" (sic!)

Keine gerichtlich strafbare Handlung

Der Lokalbetreiber streitet die Vorwürfe ab. Sein PC sei Gästen im Gastraum zugänglich gewesen. Er selbst habe die Nachrichten nicht geschickt. Er kündigte an, gerichtlich gegen Maurer vorgehen zu wollen, da er namentlich genannt wurde.

Für die auf Medienrecht spezialisierte Wiener Rechtsanwältin Maria Windhager zeigt der Fall ein rechtliches Dilemma. Da die Nachricht privat an Maurer geschickt wurde, ist deren Versand keine gerichtlich strafbare Handlung. "Es ist schwierig, dagegen vorzugehen. Dazu kommt, dass man nur schwer den Wahrheitsbeweis antreten kann, dass der Mann tatsächlich selbst die Nachrichten verschickt hat", sagt Windhager. Maurer müsse mit einer Klage wegen übler Nachrede rechnen.

"Enorme soziale Ächtung"

Aber: Weil dem Accountinhaber keine strafbare Handlung vorgeworfen wird, habe auch der mutmaßliche Täter keinen Identitätsschutz. Obwohl das Mediengesetz eigentlich davor schützen soll, an den Medienpranger gestellt zu werden. "Durch die Veröffentlichung der Identität der Person wird dennoch eine enorme soziale Ächtung hervorgerufen", sagt die Anwältin.

Sollte die Nachricht von einem Gast abgeschickt worden sein, habe der Accountinhaber zwar eine gewisse Moderationspflicht, doch dürfe er nicht als Verfasser der Nachrichten vorverurteilt werden, sagt Windhager: "Es ist wichtig, dass man so etwas öffentlich macht – doch immer unter der Wahrung der Persönlichkeitsrechte." (bbl, 31.5.2018)