Klagenfurt – Ein 56 Jahre alter Fleischhauermeister hat sich am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt wegen Tierquälerei verantworten müssen. Bei einer Schlachtkontrolle hatte er die Betäubungszange nicht richtig angesetzt, zwei Schweine waren deshalb nur bewegungsunfähig, als sie bei vollem Bewusstsein getötet wurden. Der Angeklagte bekam eine Diversion, er muss eine Geldbuße von 1.200 Euro bezahlen.

Der Mann gab vor Richter Uwe Dumpelnik zu, dass er wohl einen Fehler gemacht hatte. Bei einer Kontrolle habe der vom Amt beauftragte Tierarzt den Schlachtungen zwei Stunden zugesehen und nur Videos angefertigt. Der Veterinär habe dann höhnisch gelacht und ihm gesagt, er werde ihn anzeigen, das werde teuer, sagte der Fleischer vor Gericht. "Ich habe gedacht, es ist betäubt. Dass ab und zu ein Schwein noch zappelt, das passiert. Aber ich bin der letzte, der einem Tier etwas antun will."

Keine Beanstandungen

Zwei Tage später sei dann der Landesveterinär in seinen Betrieb gekommen und habe ihm eine neue Methode gezeigt, wie man die Betäubungszange ansetzen muss. Bei früheren Kontrollen habe es keine Beanstandungen gegeben, sagte der Angeklagte.

Der Richter stimmte der beantragten Diversion zu, die Geldbuße beträgt ungefähr ein Monatseinkommen des Fleischhauers. Als Gründe nannte Dumpelnik den ordentlichen Lebenswandel des Mannes, außerdem dass er die Schlachtungen nun richtig durchführe und sich dafür auch von einem Gehilfen zur Hand gehen lasse. (APA, 6.6.2018)