Abbrüche in Schutzzonen, in Gebieten mit Bausperre und von Gebäuden, die vor dem 1.1. 1945 errichtet wurden, werden künftig erschwert.

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Wien – Den Abriss aller Gebäude, die vor 1945 errichtet wurden, grundsätzlich bewilligungspflichtig zu machen – das ist ein Teil der umfassenden Pläne zur Novellierung der Wiener Bauordnung. Sie befindet sich gerade in interner Begutachtung und soll dann mit Jänner 2019 in Kraft treten. So lautete der ursprüngliche Plan der Wiener Stadtregierung.

Vorziehung

Der erwähnte Punkt mit der Verschärfung beim Abriss wird nun aber vorgezogen, und zwar um ein halbes Jahr. Ein entsprechender Initiativantrag von SPÖ und Grünen liegt dem STANDARD vor, er soll noch Ende des Monats im Gemeinderat beschlossen werden und könnte dann schon mit 1. Juli in Kraft treten.

Schon bei der Präsentation der Novelle im April stand zu befürchten, dass es noch vor Inkrafttreten der Verschärfung zu vermehrten Abbruchvorhaben kommen könnte. Dass das auch tatsächlich so ist, will die neue Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal (SPÖ) nicht bestätigen. Aber: "Wir wollten dem auf jeden Fall vorgreifen", so die neue Ressortchefin zum STANDARD.

Bestätigung der MA 19

Die Verschärfung besteht im Wesentlichen aus einer Konkretisierung des Paragraphen 60. Er regelt, welche Abbrüche eine Bewilligung durch die Behörde benötigen. Eingefügt wird hier, dass ein Abbruch in einer Schutzzone oder eines vor dem 1.1. 1945 errichteten Gebäudes spätestens vier Wochen vor Beginn der Arbeiten der Baubehörde (MA 37) vom Bauherrn schriftlich anzuzeigen ist. Zuvor müssen abbruchwillige Bauherren außerdem noch eine Bestätigung der Magistratsabteilung 19 einholen, "dass an der Erhaltung des Bauwerkes infolge seiner Wirkung auf das örtliche Stadtbild kein öffentliches Interesse besteht".

Im Paragraph 7 wird außerdem klargestellt, dass eine Schutzzone nicht unbedingt ein "in sich geschlossenes Ganzes" sein muss, weil – wie es in der Begründung des Antrags heißt – eine solche auch einzelne Gebäude umfassen könne, die zwar "keinen direkten Anschluss" an die Agglomeration schützenswerter Gebäude aufweisen, "aber auf Grund geschichtlicher, kultureller oder künstlerischer Umstände zum Ensemble gehören".

"Gesprächsbereit" bei Stellplätzen

Was einen weiteren Punkt der neuen Bauordnung betrifft, den neuerlichen Eingriff ins Stellplatzregulativ, zeigt sich Gaal "gesprächsbereit". Wie berichtet, fordern Bauträger und auch die Opposition eine weitergehende Liberalisierung bei der Verpflichtung zur Schaffung von Pkw-Abstellplätzen. (Martin Putschögl, 6.6.2018)