Noch laufen die Geschäfte bei Kika/Leiner wie gewohnt. Da aber bis zuletzt nicht absehbar war, wie es mit dem Möbelhaus weitergeht, raten Konsumentenschützer zur Vorsicht. Ein kurzer Überblick, was auf Kunden zukommen könnte:

· Gutscheine

Wer noch Kika/Leiner-Gutscheine besitzt, sollte diese rasch einlösen. Am besten gegen Ware, die sofort mitgenommen werden kann. Solange die Geschäfte offen sind, müssen die Gutscheine auch akzeptiert werden. Wird im Fall des Falles ein Insolvenzverfahren eröffnet, ändert sich die Lage für Gutscheinbesitzer. Da Gutscheine rechtlich gesehen offene Forderungen sind, muss der Händler diese dann nicht mehr annehmen. Kunden können ihren offenen Gutscheinwert dann im Rahmen des Insolvenzverfahrens anmelden und bekommen am Ende nur die Ausgleichsquote.

· Jetzt noch kaufen?

"Wer noch Möbel kaufen/bestellen möchte, sollte darauf achten, so wenig wie möglich bis gar keine Anzahlung zu leisten", sagt Gabriele Zgubic von der Arbeiterkammer Wien. Rechtlich ist es gedeckt, wenn der Kunde keine Anzahlung leisten will. "In Österreich sind Zahlungsmodalitäten dispositives Recht", erklärt Maria Ecker, Rechtsexpertin beim Verein für Konsumenteninformation. Das bedeutet, dass Vertragspartner die Vorgehensweise für eine Zahlung individuell vereinbaren können. Der Händler muss das aber freilich akzeptieren. Tut er es nicht, könnte der Kunde überlegen, ob er den Vertrag dennoch abschließen möchte.

· Anzahlung schon geleistet

Anzahlungen sind im Fall einer Insolvenz Teil der Konkursmasse – ebenso wie Gutscheine. Betroffene Kunden müssten dann ihre Forderungen beim Masseverwalter anmelden. Ob das sinnvoll ist, kann im Voraus nie gesagt werden. Ist der Streitwert gering, ist eine Anmeldung der Forderung nicht immer zweckmäßig, denn sie kostet 23 Euro. Ausgleichsquoten sind oft niedrig, daher könnte der Aufwand bei kleinen offenen Beträgen schlicht nicht lohnen. Übernimmt ein Masseverwalter die Geschäfte, entscheidet er, welche Aufträge noch abgearbeitet werden und welche nicht. Auch damit entstehen Forderungen, die Kunden anmelden können.

Bei der Kika-Servicehotline war man auf diese Fragen zuletzt noch nicht vorbereitet. Dort hieß es, man solle sich keine Sorgen machen. An die Geschäftsleitung verwiesen, erfuhr der STANDARD, dass für Kunden alles beim Alten bleibt. Die Geschäfte laufen, getätigte Anzahlungen seien nicht verloren. (bpf, 14.6.2018)