Zürich – Die Schweizer Regierung lehnt ein generelles Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum ab. Sie sprach sich am Mittwoch dafür aus, dass die Entscheidung über ein Verhüllungsverbot Sache der einzelnen Kantone bleibt. Zudem soll mit einer Gesetzesänderung geregelt werden, dass es strafbar ist, Frauen zur Verhüllung zu zwingen.

Außerdem will die Regierung eindeutig festlegen, wann im Kontakt mit Behörden das Gesicht enthüllt werden muss. "Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Gesichtsverhüllung zu Problemen führen kann. Mit dem indirekten Gegenvorschlag schlägt er auf Gesetzesebene gezielte und punktuelle Maßnahmen in Bereichen vor, in denen er selber Regelungskompetenzen hat", teilte die Regierung mit.

Flächendeckendes Verbot gefordert

Sie stellte sich damit gegen einen Gesetzesvorschlag einer Gruppe, hinter der ein Abgeordneter der rechtspopulistischen Schweizerischen Volkspartei steht. Die Volksinitiative "Ja zum Verhüllungsverbot" will ein flächendeckendes Verhüllungsverbot in der Verfassung verankern.

In Europa sind etwa in Österreich, Frankreich, Belgien, den Niederlanden und Bulgarien Gesichtsschleier verboten. Burka und Nikab werden von KritikerInnen als Symbole für die Unterdrückung von Frauen gesehen. In der Schweiz gilt im Kanton Tessin seit 2013 ein Verhüllungsverbot. (APA, Reuters, 28.6.2018)