Bis Ende August hat Airbnb Zeit für Korrekturen.

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Brüssel – Pünktlich zur Hauptreisesaison nimmt die EU-Kommission den US-Zimmervermittler Airbnb ins Visier: Die Internetplattform verstoße mit teils unklaren Preisangaben und unzulässigen Geschäftsbedingungen gegen EU-Recht und habe bis Ende August Zeit für Korrekturen, erklärte die Brüsseler Behörde am Montag gemeinsam mit europäischen Verbraucherschutzbehörden.

Reiche die Antwort nicht aus, könnte die Kommission einschreiten, hieß es weiter.

"Erfolg keine Entschuldigung"

"Immer mehr Verbraucher buchen ihre Urlaubsunterkunft online und dieser Sektor bietet Urlaubern viele neue Chancen", erklärte Verbraucherkommissarin Vera Jourova. "Aber Erfolg kann keine Entschuldigung dafür sein, sich nicht an EU-Verbraucherschutzregeln zu halten." Die Kunden müssten leicht verstehen können, für welche Dienste sie wie viel zu zahlen hätten. Nötig seien zudem faire Regeln bei Stornierung durch den Eigentümer. "Ich erwarte, dass Airbnb rasch die richtigen Lösungen präsentiert", betonte Jourova.

Nicht immer Gesamtpreis erkennbar

Konkret stoßen sich Kommission und Verbraucherbehörden daran, dass bei Airbnb-Angeboten nicht immer der Gesamtpreis einschließlich Servicegebühren erkennbar sei. Außerdem müsse die Plattform klar ersichtlich darstellen, ob es sich um einen privaten oder professionellen Anbieter handle – denn für beide Kategorien seien jeweils unterschiedliche Verbraucherregeln gültig. Darüber hinaus fordert sie diverse Änderungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters mit Blick auf Klagemöglichkeiten und Schadenersatzfragen.

Airbnb wurde 2008 als Plattform für Anbieter von Unterkünften gegründet und hat seinen Sitz in San Francisco. Die Plattform vermittelt millionenfach private und gewerbliche Unterkünfte, nach eigenen Angaben in 34.000 Städten weltweit. (APA, 16.7.2018)