Tunis/Berlin – Tunesien will den unrechtmäßig aus Deutschland abgeschobenen mutmaßlichen früheren Bin-Laden-Leibwächter Sami A. nicht an Deutschland zurück überstellen. Als Grund nannte ein Vertreter der tunesischen Justiz am Dienstag, dass Sami A. womöglich eine Anklage wegen Terrorismus in seinem Heimatland bevorstehe.

Gegen den Beschuldigten werde, wenn es zu einer solchen Anklage komme, in Tunesien verhandelt, sagte Sofian Sliti, der Sprecher der Anti-Terror-Justizbehörde, der Nachrichtenagentur Reuters. "Es gibt keine Möglichkeit, ihn in irgendein anderes Land abzuschieben", ergänzte er. Dafür gebe es keine Grundlage.

Recht auf fairen Prozess

Vorwürfe von Sami A. in einem Interview der "Bild"-Zeitung, dass er in Tunesien mit Folter rechnen müsse, wies Sliti zurück. "Wir bestätigen, dass das nicht geschehen wird", erklärte er. "Wir bestätigen, dass die Rechtsprechung unabhängig ist und dass solche Praktiken nicht erlaubt sind". Und mit Blick auf den Inhaftierten machte Sliti die Position klar: "Er ist ein Bürger dieses Landes mit allen Rechten in einem fairen Prozess".

Sami A. war vor gut einer Woche von Düsseldorf aus in sein Heimatland ausgeflogen worden. Allerdings hatte am Vorabend das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden, dass er nicht abgeschoben werden dürfe, weil ihm in Tunesien Folter drohe. Der Beschluss ging aber erst beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) und den anderen Behörden ein, als sich Sami A. bereits auf dem Weg nach Tunesien befand. Das Gericht beklagt, es sei von den Behörden über den Termin im Unklaren gelassen worden. Es hat die Rückholung des Mannes angeordnet, dagegen wurde beim OVG Münster Beschwerde eingebracht. (APA/Reuters, 24.7.2018)