Der Weg zur eigenen Wohnung ist lang – besonders, wenn man die Kriterien mancher Vermieter nicht erfüllen kann.

Foto: http://www.istockphoto.com/hanohiki

Wer eine mehr oder weniger preiswerte Wohnung in zentraler Lage sucht, muss heute oft gut vorbereitet zur Besichtigung antreten. Denn die Konkurrenz unter den Interessenten ist groß. Vermieter nehmen diese daher immer genauer unter die Lupe, um sich ja nicht den Falschen in die Wohnung zu holen.

"Eigentlich verlangen alle Vermieter heute eine Ausweiskopie, einen Lohnzettel und eine Selbstauskunft", sagt der Immobilienmakler David Breitwieser von EHL Immobilien. Teilweise werde auch eine Haushaltsrechnung, eine Kopie der E-Card oder eine Kopie der Bankomatkarte verlangt. "Das wird aber von den Mietern oft hinterfragt und teilweise auch nicht vorgelegt", sagt Breitwieser. Klar ist aber auch: Wer dem Vermieter geforderte Dokumente verweigert, schmälert auch seine Chancen, die Wohnung am Ende zu bekommen.

Auch Hans Musser, Geschäftsführer des Kreditschutzverbands AKV Europa, empfiehlt, künftige Mieter eingehend zu durchleuchten. Bei ihm können Immobilienmakler Bonitätsauskünfte über Privatpersonen einholen. Kreditschutzverbände sammeln Negativdaten zu Menschen und arbeiten dafür beispielsweise mit Anwaltskanzleien, Inkassobüros und Telekommunikationsunternehmen zusammen. Wer anderen Geld schuldig bleibt, schadet seiner Bonität.

Mieterschützer sind kritisch

Auskünfte werden allerdings nur an Unternehmen erteilt, die ein wirtschaftliches Interesse haben – und nicht an private Vermieter. Immobilienmaklern werde um ein paar Euro eine Bewertung der Mietinteressenten im Ampelsystem verkauft – sonst gebe es keine Details, betont Musser. Grün bedeutet eine sehr gute Bonität, bei Rot wird es brenzlig. "Ich würde einem Vermieter von einem solchen Mieter abraten – oder zumindest besondere Sicherheiten verlangen", sagt Musser.

Die Durchleuchtung von Menschen auf Wohnungssuche findet er legitim: "Es ist das gute Recht, seine Wohnung nur jemandem zu überlassen, dem man auch vertrauen kann", sagt Musser. Er empfiehlt daher auch, online Informationen über Privatinsolvenzen einzuholen. Würden zusätzlich noch mehrere Gehaltszettel verlangt, dann sei man als Vermieter laut Musser "zu 90 Prozent" auf der sicheren Seite.

Mieterschützer sehen die Durchleuchtung potenzieller Mieter hingegen kritisch: "Das ist in den letzten Jahren zu einem echten Problem für Wohnungswerber geworden", sagt Wolfgang Kirnbauer vom Mieterschutzverband. Bei den mittlerweile zum Usus gewordenen Lohnbestätigungen für die letzten drei Monate stelle es beispielsweise immer wieder ein Problem dar, wenn jemand Bezüge vom AMS bekomme, "was ja auch bei bestimmten Ausbildungsbeschäftigungsverhältnissen der Fall sein kann".

Eltern als Bürgen

Bei Studierenden sei es mittlerweile zudem üblich geworden, dass die Eltern als Bürgen fungieren – oder gleich selbst als Mieter der Wohnung aufscheinen. "Diese Bürgschaften waren früher völlig unbekannt, seit einigen Jahren sind die aber sehr in Mode gekommen", so Kirnbauer.

Das bestätigt auch Immobilienmakler Breitwieser. In vielen Fällen ginge sich sonst das gewünschte Verhältnis zwischen Einkommen und Miete nicht aus. Die Miete sollte nämlich nicht mehr als 40 Prozent des Nettoeinkommens überschreiten, mitunter sogar nicht mehr als 30 Prozent.

Viele Vermieter haben Angst vor sogenannten Mietnomaden, die keine Miete bezahlen und erst mittels Räumungsklage aus der mitunter in Mitleidenschaft gezogenen Wohnung gebracht werden. Das Problem existiere zwar, glaubt Musser, "aber nur im Promillebereich. Aber es gibt definitiv Menschen, die auf zu großem Fuß leben."

Häufiger Fehler

Ist der richtige Mieter gefunden, rät Musser dazu, die Wohnungsschlüssel erst zu übergeben, wenn Kaution und erste Monatsmiete überwiesen sind. Außerdem empfiehlt er eine gemeinsame Begehung, bei der alles dokumentiert wird.

Ein Fehler, den Vermieter laut Musser oft machen: Sie lassen sich bei nichtbezahlter Miete mit der Räumungsklage zu viel Zeit, weil sie sich auf die drei Monatsmieten Kaution verlassen, die sie notfalls einbehalten könnten. "Aber am Ende dauert es oft sechs bis neun Monate, bis man mit einer Räumungsklage jemanden aus der Wohnung bekommt", so Musser. Durch entgangene Miete und Schäden könnten schnell Kosten zwischen 10.000 und 20.000 Euro entstehen. (Franziska Zoidl, 29.7.2018)