Wien/San Francisco – Der US-Fahrtenvermittler Uber ist in Wien von einem Gericht zu einer 20.000 Euro hohen Geldstrafe verdonnert worden. Weil Uber sich nicht an die Auflagen der über das Unternehmen verhängten Einstweiligen Verfügung hält, habe das Exekutionsgericht für die Innere Stadt Wien nun eine erste Strafe verhängt, teilte die Funkzentrale Taxi 40100 mit, die den Konkurrenten geklagt hatte.

Uber hat erklärt, es sei kein Urteil, sondern lediglich eine Exekutionsbewilligung verhängt worden. Wie es hieß, sei die Einstellung des Betriebs in Wien derzeit kein Thema.

Uber glaubt an Zukunft in Österreich

Eine Uber-Sprecherin erklärte: "Wir haben intensiv daran gearbeitet, unsere Prozesse anzupassen, um die Bedingungen des Gerichts zu erfüllen. Wir glauben fest daran, dass Uber eine vielversprechende Zukunft in Österreich hat und möchten uns dafür engagieren, ein langfristig guter Partner für Wien zu sein."

Laut Uber hat das Exekutionsgericht Wien Innere Stadt lediglich die Strafhöhe bei einem Verstoß bewilligt. Es sei aber nicht geprüft worden, ob tatsächlich ein Verstoß vorliegt, so Uber in einer schriftlichen Stellungnahme. Uber könne sich nun gegen die Strafe wehren. "Ob wir das tun, steht jetzt noch nicht fest, denn wir evaluieren gerade die nächsten Schritte."

Ende April hatte Taxi 40100 am Wiener Handelsgericht die Einstweilige Verfügung erwirkt. Uber stellte seine Dienste in Wien daraufhin vorübergehend ein. Zwei Tage später war Uber – nach einer Systemumstellung, wie das Unternehmen betonte – wieder verfügbar.

"Nachgewiesene 170 Verstöße"

"Uber, das vor Gericht abermals behauptet hat, es würde rechtskonforme Fahrten vermitteln, scheiterte auch diesmal damit. Uber muss für die ersten Verstöße 20.000 Euro Strafe zahlen", erklärte der Anwalt von Taxi 40100, Dieter Heine, am Dienstagabend. Uber könnten weitere Strafen drohen: "Wir haben bislang bereits sechs Anträge mit nachgewiesenen 170 Verstöße an das Gericht weitergeleitet", so Heine. Uber habe sich "einfach über die geltenden Gesetze unseres Landes hinweggesetzt und sie ignoriert".

Die Taxizentrale 40100 hatte bei ihrer Klage gegen Uber die Rückkehrpflicht der Mietwagenfahrer ins Treffen geführt. Diese sei in zahlreichen Fällen nicht eingehalten worden, was vor dem Handelsgericht belegt werden konnte, hieß es von Klägerseite. Uber vertritt allerdings den Standpunkt, dass Mietwagenfahrer nur dann an die Betriebsstätte zurückkehren müssten, wenn nicht bereits ein neuer Auftrag vorliegt, der in der Betriebsstätte eingegangen ist.

Die Taxibranche versucht schon länger, Uber mithilfe von Rechtsmitteln einen Riegel vorzuschieben und erwirkte in der Vergangenheit schon einzelne Etappensiege. Im April hatten rund 1.000 Taxifahrer gegen die Konkurrenz durch Fahrdienstanbieter wie Uber und Taxify protestiert. (APA, 31.7.2018)