Die Frauenrechtsaktivistin Wini Omer wird von den Behörden der Prostitution beschuldigt.

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Khartum – Die prominente sudanesische Frauenrechtlerin Wini Omer wirft den Behörden ihres Landes vor, sie mit Prostitutions- und Spionagevorwürfen zum Schweigen bringen zu wollen. Die Anschuldigungen von Staatsseite sollten "Menschenrechtsaktivisten schikanieren und die Bürger einschüchtern", sagte Omer.

"Meine Botschaft ist, dass wir keine Angst haben und bereit sind, für unsere Rechte zu kämpfen." Seit dem 24. Juli steht Omer in Khartum vor Gericht. Der Vorwurf lautet auf Störung der öffentlichen Ordnung und gründet darauf, dass die 30-Jährige im Februar in einem Privathaus bei einer Polizeirazzia mit einer weiteren Frau und zwei Männern angetroffen wurde. Die Anklage vermutet Prostitution.

Vollständig bekleidet

"Wir haben der Polizei gesagt, dass das ein Privathaus war und dass wir eine normale Besprechung hatten", sagte Omer. "Wir haben ihnen gesagt, dass es keinen Grund gab, plötzlich durchs Fenster einzudringen und uns solche Dinge vorzuwerfen."

Am Dienstag sagten die beteiligten Polizisten im Prozess gegen Omer aus. Sie hätten geschildert, dass sie beim Betreten der Wohnung "die vier Leute vollständig bekleidet und mitten in einer Diskussion angetroffen" hätten, so Omers Rechtsanwalt Fateh al-Hussein.

AktivistInnen unter Beobachtung

Die Anklage gegen Omer stützt sich auf das Gesetz gegen Störung der öffentlichen Ordnung, das Aktivisten zufolge vor allem ein Instrument für Schikanen gegen unliebsame BürgerInnen ist. Fast jedes Treffen von Männern und Frauen – öffentlich wie privat – könne durch dieses Gesetz geahndet werden.

"Das sendet die Botschaft aus, dass die Aktivisten genau beobachtet werden und dass der Staat sie unterdrücken wird", sagte Omer. Vor allem Frauen seien betroffen – etwa, wenn ihre Kleidung kurzerhand als "unanständig" eingestuft werde.

Todesstrafe für Spionage

Zum Prozessauftakt Ende Juli drohte die Staatsanwaltschaft der Aktivistin auch mit einer Anklage wegen Spionage – darauf steht die Todesstrafe. Dieser Klagepunkt sei bisher aber noch nicht offiziell vor Gericht erhoben worden, sagte Omer.

Die Aktivistin ist im islamisch-konservativen Sudan bekannt als Frauenrechtlerin. Sie kämpft etwa gegen Vergewaltigung in der Ehe und die Verheiratung junger Mädchen und ist dabei auch publizistisch aktiv. (APA/AFP, 9.8.2018)