Frau K. erhielt eine Telefonrechnung von ihrem Mobilfunkbetreiber. Sie war sehr überrascht, als sie darin für den vergangenen Monat einen Entgeltposten von circa 250 Euro vorfand, der für mehrere Telefonverbindungen zu einer Mehrwertrufnummer verrechnet wurde. Bei der Rufnummer, die gemäß Einzelentgeltnachweis angewählt worden sein soll, handelte es sich um eine mit "0930" beginnende Rufnummer. Dieser Rufnummernbereich ist für Mehrwertdienste vorgesehen, die erotische Dienstleistungen zum Inhalt haben.

Frau K. fiel auf, dass die Rufnummer immer regelmäßig zur selben Tageszeit angerufen wurde. Sie hat diese Telefonate jedoch nicht getätigt: Zum Zeitpunkt der Verbindungen um circa 5 Uhr in der Früh schläft sie üblicherweise noch. Sie beschwerte sich daraufhin bei ihrem Betreiber, dieser lehnte ihre Beschwerde jedoch ab. Schließlich wandte sie sich mit einem Schlichtungsantrag an die Schlichtungsstelle für Telekommunikation bei der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR). 

Die Schlichtung mit Frau K. und dem Mobilfunkbetreiber

Im Zuge der Ermittlungen des Teams der RTR-Schlichtungsstelle für Telekommunikation stellte sich rasch ein Betrugsverdacht eines Diensteanbieters heraus. Das RTR-Team kannte die gegenständliche Mehrwertrufnummer nämlich schon aus anderen Schlichtungsverfahren. Bei allen vergleichbaren Fällen erhärtete sich der Verdacht, dass durch eine Malware-App am Smartphone unbemerkt und automatisiert Verbindungen zu teuren Mehrwertrufnummern hergestellt wurden. Zum Zeitpunkt der Einleitung dieses Schlichtungsverfahrens war die verdächtige Mehrwertrufnummer mittlerweile gesperrt. Im Schlichtungsverfahren konnte rasch eine Lösung im Sinne von Frau K. gefunden werden. Nachdem der Missbrauchsverdacht dem Betreiber mitgeteilt worden war, erhielt Frau K. rasch eine Gutschrift in vollem Umfang.

Auch am Handy kann sich schädliche Malware einnisten und zu Problemen führen.
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Quick Facts – Malware am Smartphone

  • Malware steht für böswillige Software oder Apps. Sie ergaunert unbemerkt im Hintergrund Daten oder ruft eigenständig teure Mehrwertnummern an.
  • Installieren Sie nur bewährte Apps von den offiziellen App Stores.
  • Nutzen Sie Viren- und Malware-Scanner auch auf Ihrem Smartphone.
  • Kontrollieren Sie Ihre Telefonrechnungen und beschweren Sie sich bei Unklarheiten zeitnah bei Ihrem Mobilfunkbetreiber.

Was können Sie tun, wenn Sie der Meinung sind, Ihnen wurden zu Unrecht Entgelte verrechnet?

Als erstes richten Sie eine schriftliche Beschwerde an Ihren Betreiber. Tun Sie das möglichst rasch, denn die Betreiber sind dazu verpflichtet, die Daten hinter der Verrechnung nach drei Monaten zu löschen. Nach diesem Zeitraum ist es für Sie weit schwieriger, einen Fehler zu beweisen. Wenn die Antwort auf Ihre Beschwerde für Sie nicht zufriedenstellend ist, können Sie bei der RTR-Schlichtungsstelle für Telekommunikation ein Schlichtungsverfahren einleiten. (Joachim Leitner, Gregor Gradnig, 5.9.2018)