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So frei wie dieser Rottweiler sind künftig vielleicht nicht alle: Die Stadt will Haltebestimmungen verschärfen.

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Wien – Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) und die Polizei präsentieren nächste Woche Verschärfungen des Wiener Tierhaltegesetzes. Die "umfassenden Änderungen" sollen noch dieses Jahr in Kraft treten, heißt es dazu aus dem Büro der Stadträtin. Auch die derzeit diskutierte Alkoholobergrenze für Hundehalter soll im neuen Gesetz thematisiert werden.

Nach dem Tod eines Kleinkindes durch den Biss eines Rottweilers, dessen Besitzerin 1,4 Promille im Blut hatte, ist eine Obergrenze von 0,5 Promille für Kampfhundehalter im Gespräch. Die Novellierung ist die zwölfte eines – im nationalen Vergleich – ohnehin schon straffen Gesetzes.

DER STANDARD

Tierschutzpotpourri

Denn Tierschutz ist in Österreich Ländersache: Nur in Wien, Nieder- und Oberösterreich stehen bestimmte Rassen, die als besonders gefährlich gelten, auf einer Liste – sie sind sogenannte Kampfhunde und müssen bei der Behörde angezeigt oder von dieser genehmigt werden.

Wien ist das einzige Bundesland, in dem Kampfhundebesitzer einen Führerschein machen müssen. In Tirol, dem Burgenland und in Kärnten müssen keine besonderen Anforderungen erfüllt werden – in Einzelfällen können Auflagen angeordnet werden.

Hartinger-Klein für Vereinheitlichung

Beate Hartinger-Klein (FPÖ) richtete daher einen Vollzugsbeirat ein, der eine bundesweite Sicherheitsregelung für alle Hundehalter erarbeiten soll. Aus dem Büro von Stadträtin Sima heißt es dazu: "Wien wird vehement die höchsten Standards haben, die lassen wir nicht verwässern." Man plädiere dafür, die Wiener Regeln auf das ganze Land auszuweiten, und sei der Gesundheitsministerin gegenüber "gesprächsbereit".

Die Stadt wird das Tierhaltegesetz verschärfen, das ist jetzt fix. Unter anderem soll es eine Alkoholgrenze geben. Details werden kommende Woche bekanntgegeben.
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Der Österreichische Rottweilerklub fordert indes eine Beißkorbpflicht für alle Hunde. Das derzeit geltende Wiener Tierhaltegesetz beinhaltet schon jetzt Anforderungen an jeden Hundehalter. Darin heißt es, jeder Hund sei an öffentlichen Plätzen entweder mit einem Maulkorb zu führen oder so an der Leine zu halten, dass eine "jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet ist". Bissige Hunde müssen zudem schon nach derzeitiger Gesetzeslage einen Maulkorb tragen. (Gabriele Scherndl, 3.10.2018)