Das eigene Kind wird von einem Hund in den Kopf gebissen und trägt schwere Verletzungen davon, stirbt daran sogar. Für Eltern ist das die Horrorvorstellung schlechthin. Ist das ein wahrscheinliches Szenario? Natürlich nicht. Statistisch gesehen sterben Kleinkinder am öftesten bei Bade- oder Verkehrsunfällen.

Als Mutter oder Vater ist man im Alltag aber immer wieder mit Begegnungen zwischen Kind und Vierbeinern konfrontiert, die man nicht hundertprozentig einschätzen kann. Auch wenn auf Spielplätzen ein Hundeverbot gilt: Auf dem Weg dorthin begegnet man Vierbeinern. Kinder sind von den wedelnden Wesen mehr als fasziniert. Ein "Er tut eh nix" der Hundebesitzer ist da nicht besonders hilfreich, im Gegenteil. Vielleicht fühlt sich das Tier zum allerersten Mal bedroht? Möglicherweise will es gerade an diesem Tag sein Revier verteidigen? Insofern sind Forderungen nach strengeren Gesetzen für Hundehalter emotional mehr als verständlich.

Strengere Regeln für Kampfhunde.
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Wegen zweier dramatischer Fälle in der jüngsten Vergangenheit fühlt sich auch die Politik berufen einzugreifen. Ein Einjähriger starb in Wien, weil ihn ein Rottweiler angefallen hatte – dessen Besitzerin war betrunken und hatte das Tier nicht unter Kontrolle. In Perchtoldsdorf biss ein Dackel zu. Das Opfer, ein zweijähriges Mädchen, schwebt nicht mehr in Lebensgefahr.

Populistische Anlassgesetzgebung

Die am Mittwoch präsentierten Maßnahmen sind die sage und schreibe zwölfte Novelle des Wiener Tierhaltegesetzes innerhalb weniger Jahre. Dass es sich dabei um eine populistische Anlassgesetzgebung handelt, liegt auf der Hand. Denn wie soll die Einhaltung von Alkoholgrenzen für Hundeführer bitte in der Praxis kontrolliert werden? Sollen Beamte künftig mit Alkomaten ausgestattet die Hundezonen und Spazierwege in ganz Wien abklappern? Auch der Vierbeiner wird keine Freude haben, wenn das Herrchen mit ihm nicht mehr zum Äußerln gehen kann, weil das letzte Achterl Wein eines zu viel war.

Noch dazu gibt es ja bestehende Gesetze, die bloß eingehalten werden müssten. Im Tierhaltegesetz steht etwa jetzt schon, dass Besitzer von Hunden, die als gefährlich eingestuft werden, verpflichtet sind, eine Hundeführscheinprüfung zu absolvieren. Außerdem ist vorgegeben, dass Hunde an "öffentlichen Orten, an denen üblicherweise größere Menschenansammlungen stattfinden", einen Maulkorb tragen müssen.

Die von der Stadt Wien gemeinsam mit der Polizei initiierten Verschärfungen reihen sich in einen ganzen Reigen populistischer Maßnahmen der Regierung Michael Ludwig ein. Nach dem Alkoholverbot auf dem Praterstern und dem Essverbot in der U-Bahn-Linie U6 sind nun die Hundebesitzer dran. Der Bürgermeister redet sein Handeln schön: Er spricht von einer Hausordnung, die gelten müsse, damit das Miteinander in der Großstadt funktioniere. Verkündet wurde die Maßnahme einmal mehr von Ulli Sima, die, eigentlich für Öffis und Umwelt zuständig, hinter vorgehaltener Hand bereits den Titel "Verbotsstadträtin" trägt. Sie bestätigt mit den neuen Verschärfungen ihren wohl nicht ganz lieb gemeinten Kosenamen.

Für boulevardträchtige Schlagzeilen sorgen die Verschärfungen allemal. Verbote auf dem Papier zu beschließen ist auch einfacher, als bestehende Vorschriften konsequent durchzusetzen. Die Hundehalter werden nicht die Letzten auf der No-go-Liste von Michael Ludwig sein. (Rosa Winkler-Hermaden, 10.10.2018)