In der ersten Instanz (Foto) wurde der Skitrainer im April schuldig gesprochen, nun wurde das Urteil bestätigt, aber die Strafe verringert.

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Graz – Er habe im November 2017 an einem 15-jährigen Schüler "geschlechtliche Handlungen vorgenommen" respektive "vorzunehmen versucht". So lautete der Vorwurf der Staatsanwaltschaft gegen einen Trainer der Schladminger Ski-HAK (kurz: Ski-Akademie), ein Vorwurf, dem im April am Landesgericht Leoben stattgegeben wurde. Nun hat ein Dreirichtersenat des Oberlandesgerichts Graz das erste Urteil bestätigt und den Trainer ebenfalls für schuldig befunden.

Hans-Moritz Pott, der Anwalt des Trainers (Jahrgang 1966), hatte gegen das am 24. April in Leoben gesprochene Urteil Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt, denen nicht stattgegeben wurde. Durchgekommen ist Pott mit seiner Berufung gegen die Höhe der Strafe. Im April war der Trainer zu zwölf Monaten Haft, davon vier unbedingt, verurteilt worden, er hätte demnach ins Gefängnis müssen. Nach dem Spruch der zweiten (und letzten) Instanz muss er nicht, das OLG hat die Strafe deutlich verringert: acht Monate, bedingt auf drei Jahre, plus 3.600 Euro Geldstrafe (240 Tagsätze à 15 Euro).

"Dick Pic"

Der Trainer hatte den Schüler im Auto zu einem Arzttermin gebracht. Im Arztzimmer und während der Heimfahrt kam es zu Übergriffen. Schon in der ersten Verhandlung hatte der Richter die Glaubwürdigkeit des Trainers auch dadurch beschädigt gesehen, dass dieser mehreren Schülern Whatsapp-Nachrichten unter anderem mit einem sogenannten "Dick Pic" schickte und dabei auch aufs Onanieren zu schreiben kam.

Die Abmilderung der Strafhöhe ist für Pott, wie der dem STANDARD sagt, "ein großer Erfolg". Das OLG habe den zuvor "tadellosen Lebenslauf" seines Mandanten gewürdigt. Dieser sei nun als Lkw-Fahrer tätig. Der nun 16-jährige Schüler, der sich an der Schladminger Ski-HAK nach seiner Anzeige gegen den Trainer Mobbing ausgesetzt sah, besucht mittlerweile eine Schule, die mit Spitzensport nichts zu tun hat. Seine Hoffnung, an einer anderen Skisportschule unterzukommen, hat sich nicht erfüllt, seiner Karriere droht ein frühes Ende. Der Vater des Schülers kündigt im Gespräch mit dem STANDARD an, er werde den verurteilten Trainer zivilrechtlich auf Schadenersatz klagen. (Fritz Neumann, 18.10.2018)