Homöopathie – die Behandlung mit wirkstofflosen "Arzneien", meist in Zuckerkugelform – soll künftig per Gesetz als Teil des Arztberufs definiert werden.

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Wien – Die Bundesregierung will das Berufsbild des Arztes ausweiten – und Alternativmedizin darin gesetzlich festschreiben. Bis jetzt umfasst die Ausübung des Arztberufs laut Gesetz "jede auf medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen begründete Tätigkeit". Der Entwurf des Gesundheitsministeriums sieht eine Ergänzung vor: "... einschließlich komplementär- und alternativmedizinischer Heilverfahren". Der Entwurf befindet sich derzeit im Begutachtungsverfahren.

Die Novelle in der Gegenüberstellung.
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Thomas Szekeres, Präsident der Ärztekammer, begrüßt die vorgesehene Änderung: Dass Alternativmedizin existiert, sei ein Faktum – und "wenn, dann gehört das in die Hände von Ärzten", sagt Szekeres zum STANDARD. Es müsse verhindert werden, dass jemand keine schulmedizinische Versorgung bekommt, wenn er sie braucht. Wenn die Reform das sicherstellen kann, sei das zu begrüßen. "Es geht um die Sicherheit der Patienten."

Das sei wohl auch der Gedanke hinter der Gesetzesänderung, sagt Alfred Radner, Präsident der österreichischen Gesellschaft für Medizinrecht: Denn was gesetzlich als Teil des Arztberufes definiert ist, dürfe von Nichtmedizinern nicht praktiziert werden. Damit würde "das Feld für Kurpfuscher eingeengt", sagt Radner, der die Änderung im Sinne der Patientensicherheit begrüßt.

Neos: "Bedenklicher Freibrief"

"Verantwortungslos und absolut nicht nachvollziehbar" nennt dagegen Neos-Gesundheitssprecher Gerald Loacker den Vorschlag des Ministeriums: "Das ist ein bedenklicher Freibrief für die Anwendung von esoterischen Verfahren durch Ärztinnen und Ärzte", sagt er. Die Regierung wolle mit dem Festschreiben der Alternativmedizin im Ärztegesetz "den Anspruch der Versicherten auf echte medizinische Leistung aushöhlen, indem diese jetzt als Teil der Aufgaben des Arztberufes definiert wird".

DER STANDARD hat im Gesundheitsministerium um eine Stellungnahme gebeten – auch um zu klären, was die konkreten Auswirkungen der geänderten Gesetzespassage wären und was sich die Bundesregierung davon erhofft. Die Anfrage wurde bis dato nicht beantwortet. (sefe, 22.10.2018)