Auch Berlin steht auf der roten Liste, seit ein Gericht partielle Dieselfahrverbote angeordnet hat – sofern die deutsche Politik keine anderen Maßnahmen ergreift.

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Wien – Wenn es um drohende Fahrverbote für Dieselautos oder Hilfe für Besitzer manipulierter VW-Dieselautos geht, zieht sich Norbert Hofer (FPÖ) stets auf die begrenzten Möglichkeiten zurück, die ihm zur Verfügung stünden. Die Gesetzeslage spricht für den Verkehrsminister. Zuständig für die Einhaltung der Luftgütevorschriften sind, wie in Deutschland, die Bundesländer. Landesregierungen müssen Luftreinhaltepläne erarbeiten.

Dabei sind sie säumig – wie ihre deutschen Kollegen, die nach und nach von Verwaltungsgerichten gezwungen werden, Maßnahmen zur Luftreinhaltung zu ergreifen. Auch in Österreich gibt es laut Luftgütebericht des Umweltbundesamts mehr als ein Dutzend Messpunkte, an denen die Schadstoffbelastung notorisch überschritten wird. Wien-Hietzinger Kai ist ebenso dabei wie St. Pölten oder Salzburg und Vomp. Klagen sind bis dato aber noch nicht anhängig.

Allerdings, wird in Kreisen potenziell betroffener Länder und Regionen betont: Bis auf Linz und Graz gebe es keine gravierenden Probleme mit Feinstaub und Stickstoffoxiden. Fachleute und Umweltmediziner sehen das anders.

Eine aktuelle Anfrage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), durch die geklärt werden soll, ob man die deutschen Umweltminister notfalls in Beugehaft nehmen könnte, um sie zur Problemlösung zu zwingen, könnte Drive in die Sache bringen.

Zu klären ist auch, welche Kfz von allfälligen Fahrverboten ausgenommen sind. Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 5 dürften es eigentlich nicht sein. Denn sie gehören zu den Hauptemittenten giftiger Stickoxide (NOx). Von rund 2,7 Millionen in Österreich zugelassenen Diesel-Kfz sind 900.000 mit der Abgasnorm Euro 5 zugelassen. Sie überschreiten Grenzwerte massiv – und zwar ganz legal. Bei realen Testfahrten gemäß dem Handbuch Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs (HBEFA) kam aus ihrem Auspuff das Fünffache des zulässigen Stickstoffdioxidgrenzwerts (180 mg/km) – ein Vielfaches der vermeintlichen Euro-3-"Dreckschleudern".

Noch ein Jahr Schonfrist

Lang werden Euro-5-Fahrzeuge wohl nicht mehr geschont: Vier Jahre nach Einführung der Euro 6 ist die Verhängung von Fahrverboten in ganzen Zonen zulässig, sagte der auf Verwaltungs- und Umweltverfahren spezialisierte deutsche Rechtsanwalt Remo Klinger bei den Umwelttagen in Linz im September. Ab September 2019 kann es also auch für Euro-5-Diesel eng werden. (Luise Ungerboeck, 30.10.2018)