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Wer keine legitimen Erben hat, kann etwa seinen liebsten Tierschutzverein im Testament begünstigen.

Foto: AP / Gian Ehrenzeller

Die Möglichkeit, an gemeinnützige Organisationen zu vererben, gewinnt in Österreich zunehmend an Relevanz. "Fakt ist, Testamentsspenden sind in den letzten Jahren angestiegen", sagte Günther Lutschinger, Geschäftsführer des Fundraising-Verbands Austria, bei einem Pressegespräch am Dienstag. Zehn Prozent des Spendenaufkommens des Vorjahrs seien mittlerweile darauf zurückzuführen.

Eine gemeinsam mit der Notariatskammer im Frühjahr durchgeführte Onlineumfrage ergab, dass das Wissen um Testamentsspenden hoch ist. Knapp drei Viertel der 2.000 befragten über 40-Jährigen gaben an, davon Kenntnis zu haben. In Wien waren es gar 82 Prozent. Dort konnten sich auch die meisten Personen vorstellen, tatsächlich an gemeinnützige Organisationen zu vererben: Etwas mehr als jeder Fünfte zieht es in Betracht. Im bundesweiten Schnitt sind es 13 Prozent, 2012 waren es noch acht.

Kinderlose spenden eher

Ein wesentlicher Faktor für die Bereitschaft, testamentarisch zu spenden, sind Kinder. Während lediglich elf Prozent der Befragten mit Kindern sich vorstellen können, mit dem Ableben an gemeinnützige Organisationen zu spenden, sind es bei jenen ohne Nachwuchs 21 Prozent. Ein Unterschied lässt sich diesbezüglich auch bei tatsächlich aufgesetzten Testamentsspenden feststellen: Jede hundertste Person mit Kind hat das Vorhaben bereits in die Tat umgesetzt. Bei Österreichern ohne Kinder sind es drei Prozent.

"Da nur 30 Prozent der über 40-Jährigen hierzulande ein Testament verfasst haben, ist uns die Aufklärungsarbeit über die Wichtigkeit eines Testaments ein besonderes Anliegen", sagte Lutschinger. Er betonte, dass ohne Testament und ohne gesetzliche Erben der Staat erben würde. "Zwischen 900 und 1.000 Erbschaften fallen im Jahr durchschnittlich an den Staat. Wir glauben, dass für diese Erbfälle das Spenden zu gemeinnützigen Zwecken ein gutes Angebot ist."

Beim Aufsetzen eines Testaments gebe es einiges zu beachten, betonte der Notar Gerhard Stockinger. Werde es selbst aufgesetzt, müsse es handgeschrieben und mit Datum und Unterschrift versehen sein. Viel häufiger werde ein Testament aber fremdaufgesetzt. Dafür braucht es drei unverwandte Zeugen, die unterschreiben und ihre Adresse hinterlassen. Der Wille des Vererbenden muss handschriftlich festgehalten werden. (APA, 30.10.2018)