Wien – Der Ausstieg Österreichs aus dem Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration – kurz: UN-Migrationspakt – rückt die Inhalte, Ziele und Auswirkungen dieser internationalen Vereinbarung in den Fokus. Die türkis-blaue Bundesregierung begründet ihren Schritt mit Bedenken, der Pakt könne ein Recht auf Migration begründen.

Im schriftlichen Ministerratsvortrag führt die unterzeichnende Außenministerin Karin Kneissl außerdem eine drohende "Vermischung von legaler und illegaler Migration" an. "Die Souveränität Österreichs muss zu jeder Zeit erhalten bleiben", schreibt sie. Sind die Befürchtungen stichhaltig? Oder haben die Ausstiegskritiker recht, denen sich am Freitag auch Bundespräsident Alexander Van der Bellen angeschlossen hat?

Jugendliche Migranten in einem Lager im griechischen Fylakion.
foto: afp/messinis

FÜR

Deklarierte Zielsetzung des UN-Migrationspakts ist, wie gleich am Anfang des 32 Seiten langen Papiers zu lesen ist, die "verstärkte Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Migration in allen ihren Dimensionen". Migration wird dabei als grundsätzlich positiv betrachtet. In der globalisierten Welt – so eines der angeführten Leitprinzipien – stelle sie "eine Quelle des Wohlstands, der Innovation und der nachhaltigen Entwicklung" dar. Um eine "sichere, geordnete und reguläre Migration für alle" zu gewährleisten, brauche es jedoch "gute Information, Planung und Konsens".

Diese Zielvorgabe ist angesichts der Vorhersagen von Experten, dass in den kommenden Jahrzehnten Millionen Menschen ihre Heimat verlassen werden, um in anderen Staaten ihr Auskommen zu finden, höchst vernünftig. Sie abzulehnen ist – so der Menschenrechtsexperte Manfred Nowak – ein "Schnitt ins eigene Fleisch".

Neue Strategie

Denn im Unterschied zum Umgang mit Fluchtbewegungen, für den es seit Inkrafttreten der Genfer Flüchtlingskonvention eine menschenrechtliche Grundlage gibt, existieren in Bezug auf Migration nicht einmal Ansätze einer weltumspannenden Strategie. Ein solche zu schaffen erscheint überfällig.

Dazu müssen alle Beteiligten aber zu Änderungen ihres Vorgehens bereit sein – von den Auswanderungsstaaten, die vielfach durch Mangel und politische Unfreiheit geprägt sind, bis hin zu beliebten Einwanderungsregionen wie der EU.

Sinnvolle Ziele

EU-weit, also auch in Ländern wie Österreich, wird Einwanderung derzeit nur in sehr geringem Ausmaß zugelassen. Das sollte mittelfristig überdacht werden. Der Migrationspakt schlägt hier als eine von insgesamt 23 Zielvorgaben zum Beispiel die "Förderung einer fairen und ethisch vertretbaren Rekrutierung von Arbeitskräften" unter Einwanderungswilligen vor.

Der Migrationspakt definierte weitere sozialpolitische Ziele, etwa einen "besseren Zugang zum Gesundheitssystem" sowie zu "Grundleistungen". Um in einer von Einwanderung mitgeprägten Gesellschaft den Konsens zu erhalten, erscheint dies unverzichtbar. Schon derzeit zeigt sich außerdem, wie wichtig ein fairer und faktentreuer Diskurs über Migration ist. Dem Ziel des Paktes, einen solchen Diskurs zu fördern, ist demnach zuzustimmen.

WIDER

Schon von seiner Absicht her widerspricht der Migrationspakt den Zielen, die sich die derzeitige österreichische Bundesregierung gesetzt hat. Vereinfachte Bedingungen für Einwanderungswillige sind dabei nicht vorgesehen.

Eine solche restriktive Politik entspricht dem bei der vergangenen Nationalratswahl deklarierten Mehrheitswillen der Bevölkerung. Daher ist der Ausstieg aus dem UN-Migrationspakt ein schlüssiger Schritt. Und es ist richtig, dies für alle Zeiten zu bekräftigen, indem sich Österreich in der Votumserklärung der Bundesregierung als "persistent objector" deklariert. Laut dem Völkerrechtsexperten Michael Geistlinger ist nicht auszuschließen, dass sich aus dem Pakt mittelfristig völkerrechtliches Gewohnheitsrecht entwickelt.

Frage der Souveränität

Grundlage des Rückzugs aus dem Pakt ist der Umstand, dass Österreich ein Rechtsstaat mit funktionierender Gerichtsbarkeit ist. Auch entscheidet die Republik souverän – ein Argument, das am Freitag auch die polnische Regierung bewog, ihren Ausstieg anzukündigen.

Diese Souveränität darf in keinerlei Hinsicht eingeschränkt werden, was in Hinblick auf die umfassenden Ziele des Migrationspakts langfristig nicht ausgeschlossen werden kann. Im Rahmen der in dem Papier angekündigten ab 2022 alle vier Jahre stattfindenden "Überprüfungsforen Internationale Migration" soll die Umsetzung der Ziele erläutert werden, und es soll jeweils eine Fortschrittserklärung geben.

Spätestens dann würde auf Uno-Ebene Kritik an einer den Zielen des Migrationspakts zuwiderlaufenden Politik laut. Damit wäre der Weg für Änderungsforderungen frei, die sich in weiterer Folge in einer Verrechtlichung auf internationaler Ebene ausdrücken könnten. Ein Recht auf Migration darf es jedoch nicht geben.

Gegen derzeitige Praxis

Auch widersprechen die Ziele des Pakts den derzeitigen sicherheitspolitischen Schwerpunktsetzungen auf EU-Ebene in Hinblick auf Migration – so soll es laut dem Pakt etwa keine Sammelabschiebungen mehr geben, wie sie die EU-Grenzschutzagentur Frontex derzeit durchführt.

Detto ist die prinzipielle Gleichstellung von Migranten im Gesundheitswesen und bei Sozialleistungen abzulehnen. Hier wie bei der Frage, wie gegen Hassverbrechen vorgegangen wird, müssen auch künftig allein österreichische Gesetze gelten.