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Ein Verteilerzentrum von Amazon in Bad Hersfeld.

Foto: REUTERS/Kai Pfaffenbach/File Photo

Amazon beherrscht und reguliert den Zugang zum Webhandel. Wer sich seinen Vertragsbedingungen nicht beugt, kann die eigene Ware wieder einpacken. Auch Österreichs Händler spüren seinen heißen Atem im Genick. Ihre Hoffnung, dass die Politik Waffengleichheit herstellt, hat sich längst zerschlagen.

Die Offensive des Handels, der sich nun mit einer Beschwerde bei der Bundeswettbewerbsbehörde gegen mutmaßlich unlautere Geschäftspraktiken wehrt, ist mutig. Es ist keine anonyme Beschwerde, auf die das Kartellamt reagiert. Dahinter stehen Unternehmen, die einiges zu verlieren haben. Fraglich ist aber, ob der Vorstoß nicht um Jahre zu spät kommt – und ob er Aussicht auf Erfolg hat.

Das Internet neigt zur Oligopolbildung. Das Rad der Zeit zurückzudrehen ist angesichts der Dominanz des Platzhirschen quer über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg fast unmöglich. Schließlich kauft sich Amazon bereits in den stationären Handel ein und übt sich mit dem Sprung in den Paketversand in der harten letzten Meile.

Das Kartellrecht ist als scharfe Waffe dennoch nicht zu unterschätzen. Und es schafft Bewusstsein dafür, was erlaubt ist und was nicht. Der Handel tut gut daran, sich an die Behörden zu wenden, denn auf die Konsumenten ist kein Verlass. Die nach wie vor boomenden Amazon-Umsätze zeigen: Erst kommt das Fressen, dann die Moral. (Verena Kainrath, 10.12.2018)