In Österreich werden künftig keine CBD-Brownies mehr über die Theke wandern.

Foto: Matthias Cremer

Wien – Erst im September versuchte die Traditionskonditorei Aida mit einem neuen Produkt das angestaubte Image loszuwerden: Seit Herbst werden in der Konditorei CBD-Brownies verkauft. Der Wirkstoff Cannabidiol (CBD), der in Hanfpflanzen enthalten ist, hat keine psychoaktive Wirkung. Derzeit wird CBD in Form von Blüten, Öl und Pulver legal in Österreich verkauft. Man wolle schließlich auch mit der Zeit gehen, begründete Aida-Pressesprecher Stefan Ratzenberger im August den Verkauf der CBD-Süßspeisen.

Der Facebook-Post von Aida mit der Ankündigung der CBD-Brownies.

Für Gesundheits- und Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) hat die Kette wohl nicht den Puls der Zeit getroffen: CBD-haltige Lebensmittel fallen in Österreich unter die Novel-Food-Verordnung der EU und "dürfen daher nicht in Verkehr gebracht werden", teilte die Ministerin am Sonntag mit und erinnerte den Handel damit an einen Erlass, der bereits aus dem Oktober stammt. Essbares CBD muss demnach als Novel Food erst von der EU genehmigt werden. Das Gesundheitsministerium hält fest, dass der Handel mit CBD-Lebensmitteln wie auch -Kosmetika somit "definitiv nicht erlaubt ist". Hartinger-Klein teilte außerdem mit, dass der THC-Wert die Grenze von 0,3 Prozent nicht überschreiten dürfe, wie im Suchtmittelgesetz festgelegt wurde.

Das Nachrichtenmagazin "Profil" berichtete unterdessen über Details zu dem Erlass. Demnach sollen CBD-Produkte zum Rauchen nicht verboten werden, sie werden aber strenger reguliert. Rauchbare CBD-Blüten sollen dem Bericht zufolge wie auch Dampfzigaretten künftig den Jugendschutzgesetzen unterworfen sein, mit einer Altersgrenze ab 18 und zusätzlichen Warnhinweisen.

Die Liste Jetzt übte bereits scharfe Kritik an der Ministerin: "Statt Cannabis in der Medizin für 1,8 Millionen Schmerzpatienten zu liberalisieren, wird das frei erhältliche, weil nicht psychoaktive CBD verfolgt", sagte Jetzt-Bürgerrechtssprecher Peter Kolba. Der Erlass sei "ein Schlag ins Gesicht" von Schmerzpatienten. (red, 10.12.2018)