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"InTempo" soll ein Wahrzeichen Benidorms werden ...

Foto: Reuters

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... und, wenn alles nach Plan läuft, 2019 endlich fertig werden.

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Das höchste Wohnhochhaus Spaniens steht in der Urlaubsstadt Benidorm. Das Projekt "InTempo" sticht aber nicht nur aufgrund seiner stattlichen Höhe von 189 Metern ins Auge – sondern auch aufgrund seines ungewöhnlichen Aussehens: Die zwei goldenen Türme sind zwischen dem 38. und dem 44. Stock verbunden und erinnern daher an den Buchstaben M.

Baustart für das Wohnhochhaus war 2007, damals brummte der spanische Immobilienmarkt noch. 2009 platzte allerdings die Immobilienblase – und die Fertigstellung verzögerte sich immer weiter. Schließlich rutschten Bauträger und Bank in die Pleite. Aber auch sonst gab es hauptsächlich schlechte Nachrichten: 2011 wurden bei einem Unfall auf der Baustelle mehrere Arbeiter zum Teil schwer verletzt. 2013 machte das kuriose Gerücht die Runde, dass das Gebäude über gar keine funktionierenden Aufzüge verfüge, was sich später als Falschmeldung herausstellte.

Neuer Eigentümer

Mittlerweile wurde der Geisterturm vom internationalen Investmentfonds SVP Global gekauft. In einer Aussendung vom Juli heißt es, dass man sich mit den Wohnungen sowohl an nationale als auch an internationale Kunden richte. Damals hieß es, dass alle nötigen Bewilligungen für die Fertigstellung des Turmes – er soll zu 93 Prozent fertig sein – vorliegen. 2019, so die Ankündigung, soll das Gebäude in Betrieb gehen.

Künftigen Eigentümern der knapp 270 Luxuswohnungen sollen ein Concierge-Service, eine Sky-Lounge und ein Spa-Bereich zur Verfügung stehen. Auf der Webseite des Projekts heißt es, dass demnächst mit dem Verkauf der Wohnungen begonnen werden soll. Voranmeldungen werden bereits entgegengenommen.

Abbruch beschlossen

Während der eine Twin Tower nun also vielleicht doch noch fertig wird, muss ein anderer weichen: Das Höchstgericht hat vor wenigen Tagen endgültig entschieden, dass zwei 22-stöckige Wohntürme mit insgesamt 168 Wohnungen an der Küste Benidorms widmungswidrig in der geschützten Küstenlandschaft errichtet wurden. Schon 2012 waren die Wohnungen geräumt worden. Die ehemaligen Bewohner haben nun immerhin Anspruch auf eine Entschädigung. (zof, 10.1.2019)