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T-Mobile wurde – nicht rechtskräftig – verurteilt.

Foto: reuters / leonhard foeger

Bis zu 300 Mbit pro Sekunde im Download und 50 Mbit/s im Upload: So gibt T-Mobile die Geschwindigkeit seines Tarifs "MyHomeNet Ultra" an. In dem Vertrag steht aber eine Klausel, die die geschätzte maximale Bandbreite so beschreibt: "[…] bei LTE Versorgung 2 Mbit/s im Download und 0,5 Mbit/s im Upload, bei 3G Versorgung 1 Mbit/s im Download und 0,25 Mbit/s im Upload und bei 2G Versorgung 180 Kbit/s im Download und 90 Kbit/s im Upload […]".

Das ist laut einem Urteil des Handelsgerichts Wien nicht erlaubt. Das Unternehmen schränke damit seine Gewährleistungspflicht unerlaubterweise ein.

T-Mobile schließt Gewährleistung faktisch aus

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte T-Mobile aufgrund der irreführenden Angaben im Auftrag des Sozialministeriums geklagt. Laut dem Handelsgericht Wien entspricht die Beschreibung "offensichtlich" nicht den tatsächlichen Gegebenheiten. T-Mobile schließe somit Gewährleistungsansprüche faktisch aus.

Nicht rechtskräftig

"Nach der Klausel wären Verbraucher erst bei Unterschreitung von exorbitant niedrigen Geschwindigkeitswerten zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen berechtigt", sagt die VKI-Juristin Marlies Leisentritt. "Gewährleistungsrechte der Verbraucher dürfen aber vor Kenntnis des Mangels nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden." Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Präzedenzfall?

Ebenso beanstandet wurden weitere Klauseln in den Verträgen des Unternehmens. So verlangen sie eine Zustimmung zur weiteren Verwendung von Daten, obwohl das für die Firma nicht notwendig ist, um den Vertrag zu erfüllen.

Das Urteil wird in Zukunft wohl auch einige andere Mobilfunker betreffen, da diese mit ähnlichen Klauseln beworbene Geschwindigkeiten relativieren. (muz, 10.1.2019)