Oft tritt Schimmel an Außenwänden und hinter Möbeln auf.

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Mit den kalten Temperaturen tritt in vielen Wohnungen Schimmel auf. Das ist nicht nur schädlich für die Gesundheit, sondern kann auch für dicke Luft mit dem Vermieter sorgen. Wolfgang Kirnbauer vom Mieterschutzverband bezeichnet das Thema als "Dauerbrenner" bei Beratungsgesprächen. Früher seien meist Erdgeschoßwohnungen betroffen gewesen, heute kämen auch Bewohner von Dachausbauten oder falsch errichteten Neubauten mit Isolierungsmängeln.

Finden Mieter Schimmel, haben sie oft ein Problem: Ihr Vermieter wird ihnen mit hoher Wahrscheinlichkeit die Schuld daran geben – und dafür zu seltenes Lüften oder zu viele Quellen für Feuchtigkeit verantwortlich machen. Manche Vermieter fahren dann schwere Geschütze auf: Kirnbauer berichtet von der Drohung, den Mieter wegen erheblich nachteiligen Gebrauchs des Mietgegenstandes zu kündigen.

Auch mit der Ankündigung, dass ein Sachverständiger hinzugezogen wird und dieser vom Mieter bezahlt werden muss, wenn ihm eine Schuld nachgewiesen wird, werde vielen Angst gemacht.

Spiel auf Zeit

Mieterschützer Kirnbauer rät dazu, sich nicht einschüchtern zu lassen, dem Vermieter den Schimmelbefall sofort schriftlich mitzuteilen und die Miete nur noch unter Vorbehalt zu bezahlen. Auch der OGH urteilte 2017, dass Mieter Schimmel nicht hinnehmen müssen – und sie nicht verpflichtet sind, zur Vermeidung alle paar Stunden zu lüften.

Meistens werde von Vermietern ein Spiel auf Zeit gespielt, sagt Kirnbauer: Irgendwann ist die kalte Jahreszeit vorbei – und damit die Schimmelsaison. Zumindest bis zum nächsten Winter. (zof, 13.1.2019)