Bird wollte einen Blogeintrag vom Netz nehmen lassen, der erklärte, wie man sich einen Leih-Scooter einverleiben kann.

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Wer sich einen privaten E-Scooter zulegen möchte, muss zumindest um die 350 Euro für ein taugliches Modell ausgeben. Oder er hofft auf die Versteigerung von "abgeschleppten" und nie abgeholten Rollern eines Verleihers. In Wien sind gleich vier davon tätig: Lime, Tier, Byke und Bird.

Letzterer handelte sich kürzlich öffentliches Ungemach ein. Denn man drohte dem Blogger Cory Doctorow von Boingboing mit juristischem Vorgehen wegen Urheberrechtsverletzung. Er hatte in einem Artikel erklärt, wie es möglich ist, einen E-Scooter von Bird mit einem "Umwandlungskit" aus China für 30 Dollar zu einem Privatgerät zu machen, sollte man ihn etwa auf einer Abschleppauktion ersteigern. Nun rudert der Anbieter zurück.

"Zu weit gegangen"

"In seinem Auftrag, illegale Aktivitäten rund um unsere Fahrzeuge einzudämmen, hat es unsere Rechtsabteilung übertrieben und eine Löschaufforderung an ein Medium geschickt", gesteht man gegenüber der BBC ein. Als Firma stehe man für viele Freiheiten, darunter auch freie Meinungsäußerung.

Drei E-Scooter-Anbieter im Vergleich.
DER STANDARD

Unter diese fällt nach Einschätzung der Electronic Frontier Foundation, welche die Rechtsberatung für Boingboing übernommen hat, eben auch der kritisierte Blogeintrag. Dort führte man zwei Argumente für diese Position an.

Erstens: Der Digital Millenium Copyright Act würde nur eine Manipulation der proprietären Software von Bird untersagen, der jedoch beim Austausch des Motherboards gar nicht verändert würde. Zweitens: Doctorow hätte gemäß EFF-Auslegung des ersten US-Verfassungszusatzes sogar legal dazu aufrufen können, Bird-Scooter zu stehlen oder zu zerstören, hatte sich aber darauf beschränkt, auf mögliche Auktionen hinzuweisen. (red, 15.01.2018)