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Björn Höcke, AfD-Chef in Thüringen, ist der wichtigste Vertreter des "Flügels", einer rechtsnationalen Gruppe innerhalb der AfD. Seine Aktivitäten wird der Verfassungsschutz nun analysieren. Höcke will im Herbst Regierungschef von Thüringen werden.

Foto: dpa / Bodo Schackow

Berlin – Der Verfassungsschutz in Deutschland wird die Aktivitäten und Aussagen der AfD genauer ins Visier nehmen und danach entscheiden, ob die Partei künftig durch den Verfassungsschutz beobachtet werden soll, weil sie möglicherweise Bestrebungen verfolgt, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten.

In den vergangenen Monaten hat das Amt offen zugängliches Material – also Parteiprogramme und Schriften, aber auch Zitate – durchforstet. Das Resultat gab am Dienstag Thomas Haldenwang bekannt. Er ist seit November der neue Chef des Amtes für Verfassungsschutz und Nachfolger von Hans-Georg Maaßen, der von Innenminister Horst Seehofer (CSU) in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden war.

Verdacht "nicht hinreichend verdichtet"

Dem Amt lägen Anhaltspunkte vor, dass es in der AfD extremistische Bestrebungen gebe, sagte Haldenwang. Aber: "Der Verdacht ist nicht hinreichend verdichtet, um eine nachrichtendienstliche Beobachtung einzuleiten". Daher werden die Unterlagen nun systematisch ausgewertet.

Weniger verdächtig erscheint dem Verfassungsschutz das AfD-Programm. Von Funktionären hingegen gäbe es immer wieder "völkische, muslimfeindliche und fremdenfeindliche" Aussagen. Anders fällt die Bewertung der Nachwuchsorganisation Junge Alternative (JA) und der Sammlungsbewegung "Der Flügel" rund um den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke aus. In beiden Fällen sieht der Verfassungsschutz eine "hinreichend extremistische Bestrebung". Die Würde des Menschen würden beide nicht achten.

Migranten würden als "rückständig, unzivilisiert und triebgesteuert" dargestellt. Daher werden der Flügel und die JA als "Verdachtsfall" gewertet. Künftig dürfen Informationen auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln wie Observationen gesammelt und Personenakten angelegt und gespeichert werden. Die AfD will dagegen juristisch vorgehen. (bau, 15.1.2019)