Schutzberechtigten, die sich straffällig gemacht haben, soll das Bleiberecht aberkannt werden, fordert Innenminister Herbert Kickl (FPÖ). Auch im Asylverfahren soll nach Meinung Kickls "Straffälligkeit neu bewertet werden". Er will diese Menschen abschieben.

Das gelte auch für Syrer. Denn "wer sich ein bissl mit Syrien auseinandersetzt, weiß, dass es dort Gegenden gibt, die eigentlich vom Bürgerkrieg nicht richtig betroffen gewesen sind", sagt Kickl. Der Großraum Damaskus etwa, "da sagen viele, dass man den Bürgerkrieg nicht wirklich bemerkt hat".

Zwangsweise nach Syrien zurückgebracht wird derzeit niemand. Weltweit schiebe kein Staat Menschen in das von Kriegen geprägte Land zurück, heißt es beim UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR in Wien. "Die Lage dort ist insgesamt noch viel zu unsicher", erklärt Sprecherin Ruth Schöffl. Für unbescholtene Syrer gelte das ebenso wie für straffällig gewordene Personen. Letzteren kann, wie berichtet, die asylrechtliche Anerkennung als Flüchtling aberkannt werden, so sie ein "besonders schweres Verbrechen" begangen haben.

Die Bundesregierung will diese Möglichkeit auch nach rechtskräftigen Verurteilungen wegen weniger schwerer Delikte eröffnen. Aus den jüngsten Fällen sei ersichtlich, dass sich kriminelle Karrieren aufbauen, begründet Kickl: "Mord ist ja oft das Ende einer unglücklichen Entwicklung, wo schon vorher andere Straftaten vorangegangen sind. Da ist es ja g'scheit, wesentlich früher präventiv einzusetzen."

Kickl will sich mit EU anlegen

Eine Gesetzesänderung wäre europaweit ein rechtlicher Alleingang. Er sei durchaus bereit, sich mit der Europäischen Union anzulegen, zeigt sich Kickl kampfbereit: "Weil ich es schlicht und ergreifend satthabe, dass wir uns von rechtlichen Bestimmungen ausbremsen lassen."

Doch auch nach einer Aberkennung wäre eine tatsächliche Abschiebung nach Syrien höchst unwahrscheinlich, sagt der Menschenrechtsexperte an der Uni Wien, Manfred Nowak, im Gespräch mit dem STANDARD.

Zwar sei in Artikel 33 der Genfer Flüchtlingskonvention geregelt, dass eine Person, die "aus schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit des Landes anzusehen ist", vom allgemeinen Verbot ausgenommen sei, Flüchtlinge in Gebiete auszuweisen, in denen "ihr Leben oder ihre Freiheit" in Gefahr sind.

Artikel drei der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) treffe aber keine solche Unterscheidung und setze das sogenannte Refoulement-Verbot absolut, egal ob es sich um einen Straftäter handle oder nicht. "Und Artikel drei der EMRK steht in Österreich in Verfassungsrang. Verstöße gegen diese Regelung können also verfassungsrechtlich bekämpft werden", betont Nowak. Aber auch wenn derzeit niemand unfreiwillig nach Syrien geschickt wird – freiwillige Rückkehrer gibt es durchaus. Auf Anfrage des STANDARD nach konkreten Zahlen verwies Innenministerium auf die 2018er-Bilanz des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl, die kommende Woche präsentiert wird.

Vorwiegend Christen kehren zurück

Bei den Syrien-Rückkehrern handle es sich meist um Christen, die aus der vom Assad-Regime kontrollierten Region Damaskus stammten, sagt Herbert Langthaler von der NGO Asylkoordination. Geflohen seien sie vielfach, als Rebellengruppen das Feuer auf Teile der syrischen Hauptstadt eröffnet hatten. Nun, wo diese Gegend befriedet sei, wollten sie dort ihr früheres Leben wiederaufnehmen.

Meist seien dies "völlig unpolitische Menschen", sagt Langthaler. Oppositionelle hingegen, so betont er, wären bei einer Rückkehr in den Machtbereich Assads in Lebensgefahr.

(Jutta Berger, Irene Brickner, 18.1.2019)