Die neue Widmungskategorie "Geförderter Wohnbau" werde dafür sorgen, dass weniger Grundstücke auf den Markt kommen, befürchtet man in der Fachgruppe der Immobilientreuhänder in der Wiener Wirtschaftskammer.

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Seit dem Jahreswechsel ist die neue Wiener Bauordnung großteils in Kraft. Die Wiener Immobilientreuhänder sind mit der Novelle aber im Großen und Ganzen wenig zufrieden. Das bekräftigten Fachgruppenobmann Michael Pisecky und Bauträgersprecher Hans Jörg Ulreich am Mittwoch in einem Pressegespräch.

"Im technischen Bereich" seien zwar "viele Dinge durchaus gelungen", führte Ulreich aus. Etwa die weitere Vereinfachung der Stellplatzproblematik bei Althaussanierungen. Wenn ein Zinshaus umgebaut und (per Dachausbau) aufgestockt wird, entstehen mehr Wohnungen, für die laut Regulativ eigentlich zusätzliche Stellplätze zu schaffen wären. Das geht aber meistens baulich nicht.

Künftig muss nicht mehr ein Stellplatz pro 100 m² an neu geschaffener Wohnfläche errichtet werden, sondern die gesamte (neue und bestehende) Wohnfläche des Hauses wird mit dem seit 2014 geltenden Schlüssel "100 m² = 1 Stellplatz" betrachtet. Weitere Änderungen, die die Bauträger sehr begrüßen, sind die künftige baurechtliche Gleichstellung von Laubengängen mit Balkonen sowie jene, dass Innenhöfe nicht mehr von Allgemeinteilen aus zugänglich sein müssen. "Hier haben sich die unzähligen Gespräche mit den Beamten wirklich gelohnt", so Ulreich.

Neue Widmungskategorie scharf kritisiert

Verärgert sind die beiden Vertreter der Wiener Immo-Branche aber unter anderem über die "im letzten Moment in die Bauordnung gerutschte" neue Widmungskategorie "Geförderter Wohnbau", die erst nach dreimonatiger Übergangsfrist im kommenden März in Kraft treten wird. Diese werde zur Verknappung von Baugründen führen, ist Pisecky sicher. "Denn die Grundstückspreise werden zwar dadurch gedrosselt – es braucht dann aber immer noch jemanden, der zu diesem Preis verkaufen möchte."

Schon vor der neuen Kategorie sei es oft schwierig gewesen, Grundbesitzer zum Verkauf zu bringen. "Man reduziert also die Anzahl an Grundstücken, die auf den Markt kommen, weiter", so Pisecky. Für Bauträger werde es dadurch schwerer, während internationale Investoren mit entsprechender finanzieller Ausstattung solche Flächen nun möglicherweise zu höheren Preisen ankaufen und "horten" könnten, glaubt Pisecky.

Andererseits bekämen nun manche Bauträger, die in jüngster Zeit noch nicht in Bauland umgewidmete Liegenschaften (sogenanntes "Hoffnungsland") auf Vorrat gekauft hätten, "richtig Kopfweh". Denn oft habe es bezüglich dieser Liegenschaften "Vorbesprechungen" mit der Stadt gegeben, dass umgewidmet wird, was laut Ulreich ein durchaus üblicher Vorgang gewesen sei. Nun stehe man bei diesen Liegenschaften wieder am Anfang. Dabei sollten doch nach Ansicht der Immo-Profis grundsätzlich zuallererst die zahlreich vorhandenen Flächen der Stadt selbst für den geförderten Wohnbau genutzt werden und der Bestand weiter nachverdichtet werden.

"Erhalt der Gründerzeithäuser nur über das Mietrecht"

Was die bereits im Juli 2018 eingeführten strengeren Regeln beim Abbruch von Althäusern betrifft, begrüßt man zwar die Bemühungen der Stadt, Gründerzeithäuser zu erhalten. Dies sei aber nicht über die Bauordnung, sondern lediglich über das Mietrecht zu erreichen, so Ulreich. "Sanierungen sind teurer als Neubauten, und auch die Erhaltung von Gründerzeithäusern kostet viel Geld." Mit dem Richtwert gehe sich das oft nicht aus, deshalb sei auch die Sanierungsrate in den letzten Jahren österreichweit stark gesunken; "und in Wien kommen Zinshaussanierungen praktisch nicht mehr vor", so Ulreich. (Martin Putschögl, 23.1.2019)