Berlin – Die deutsche Regierung hat am Mittwoch die Lockerung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche in die Wege geleitet. Die nach Angaben aus Regierungskreisen im Kabinett gebilligte Reform des Strafrechtsparagrafen 219a sieht vor, dass Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen künftig darüber informieren dürfen, dass sie Abtreibungen vornehmen.

Für weitergehende Informationen müssen sie allerdings auf Behörden, Beratungsstellen und Ärztekammern verweisen. Dem Gesetzesentwurf muss der Bundestag zustimmen. Da die von mehreren Ministern ausgehandelte Einigung bei den Regierungsfraktionen noch auf Vorbehalte stößt, könnte es im parlamentarischen Verfahren zu Änderungen kommen.

In der SPD wird die Kritik von Opposition und Frauenrechtlerinnen geteilt, dass Ärzte nicht selbst über ihre Methode des Schwangerschaftsabbruchs informieren dürfen. Die Unionsführung hat eine Prüfung des Entwurfs angekündigt.

Bisher "Werbung" für Abtreibung unter Strafe

Die Änderung von Paragraf 219a, der "Werbung" für Abtreibungen unter Strafe stellt, war in der Koalition hoch umstritten. Die Sozialdemokraten und Oppositionsparteien wollten das Verbot ganz streichen – doch CDU und CSU lehnten ab. Ärzte und viele Frauen kritisieren nach wie vor scharf, dass sich Schwangere damit weiterhin nicht umfassend beim Arzt ihres Vertrauens informieren können.

Der Kompromiss sieht nun auch vor, dass im Internet und bei den Beratungsstellen zentrale Listen mit Ärzten und Krankenhäusern geführt werden, an die sich die Schwangeren wenden können. Außerdem sollen Verhütungspillen länger von der Krankenkasse bezahlt werden – bis zum 22. Geburtstag und nicht wie bisher bis zum 20. Geburtstag. (APA, 6.2.2019)