Das Burgenland wirft Investor Michael Tojner unter anderem Betrug vor, er sieht darin "Wunschdenken" der Anzeiger.

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Zuletzt waren die Rechtsanwälte in der Causa rund um die burgenländischen Immobiliendeals von Michael Tojner am Zug. Mit den Juristen des Burgenlands, das Tojner wegen Betrugsverdachts angezeigt hat, habe man die Vorwürfe eruiert und die gegenseitigen Standpunkte erörtert, heißt es aufseiten des Investors. Er wird unter anderem von Uniprofessor, Verfassungsrichter und Exjustizminister Wolfgang Brandstetter vertreten und weist die Vorwürfe zurück.

Im Kern geht es um die Bewertung der Immobilien der indirekt von Tojner erworbenen Wohnbaugenossenschaften Gesfö und Riedenhof. Ihnen hat das Land die Gemeinnützigkeit aberkannt, die Abschlagszahlung bemisst sich am Immobilienwert. Das Land behauptet nun einen Schaden von 40 Millionen Euro. Aber: Diese Summe erscheint sogar dem Land zuzurechnenden Experten zu hoch gegriffen.

Tojner, für den die Unschuldsvermutung gilt, hat Ende Jänner zwei von ihm beauftragte Kurzgutachten vorgelegt. Erstellt hat sie der Wiener Immobilien- und Wirtschaftstreuhänder Thomas Keppert. Er hat Aberkennungsbescheide, Jahresabschlüsse und Wertermittlungsgutachten studiert, die im Rahmen des Verfahrens im Burgenland vorgelegt wurden. Er schreibt, dass es zu keinen Pflichtverletzungen gekommen sei, weder auf Ebene der Gesfö (also: indirekt Tojners), noch auf jener der Aufsichtsbehörde, also des Burgenlands.

Alles wie vorgeschrieben

Die Gesfö hat, nachdem sie Tojners TrauBe Beteiligungsgesellschaft Ende 2013 erworben hatte, ihren Sitz von Wien über Regau nach Eisenstadt verlegt – seither war das Burgenland gemäß Wohnbaugenossenschaftsgesetz (WGG) als Aufsichtsbehörde zuständig. Im Juli 2015 teilte die Gesfö dem Land mit, dass sie die Zwecke des WGG nicht mehr erfüllen könne, also wurde das Verfahren zur Entziehung der Gemeinnützigkeit eingeleitet. Und: Das Land als Aufsichtsbehörde ist laut Keppert der Anregung des Revisionsverbands nachgekommen und habe einen unabhängigen Sachverständigen mit der Ermittlung des Verkehrswerts der stillen Reserven beauftragt. Zudem habe die Behörde einen Wirtschaftsprüfer beauftragt, die Abschlagszahlung zu errechnen. Er sei auf rund 5,3 Millionen Euro gekommen.

Zudem hat laut Kurzgutachten auch die Gesfö einen Sachverständigen für die Ermittlung der Verkehrswerte engagiert. Das sei gar nicht nötig, also quasi eine Fleißaufgabe gewesen.

Zu den gleichen Schlussfolgerungen gelangt der Gutachter Tojners bei Riedenhof. In dem Fall kam man auf eine endgültige Abschlagszahlung von 11,7 Millionen Euro. Und: Auch da sei es auf keiner Seite zu Pflichtverletzungen gekommen, hält Keppert in seinem Kurzgutachten fest.

Tojner weist auch in einem Schreiben an die Korruptionsstaatsanwaltschaft alle Vorwürfe zurück: Er habe bei Gesfö und Riedenhof damals gar keine Organfunktion und keinen Kontakt zum Land gehabt. Täuschungshandlungen (die es für Betrug braucht) habe er nicht gesetzt. Tojner sei nur als "Erstangezeigter" genannt, "weil man vermutet, dass bei ihm etwas zu holen ist", heißt es im Schriftsatz seiner Anwälte. (Renate Graber, 6.2.2019)