Die Regierung hat sich auf eine Lösung für das vom EuGH aufgeworfene Karfreitagsproblem geeinigt: Ab 14 Uhr soll der Freitag vor Ostern ein Feiertag werden.

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Hart errungene Kompromisse sind dadurch gekennzeichnet, dass jede Seite etwas hergibt und etwas bekommt. Bei der Lösung für den freien Karfreitag kann man das nicht behaupten. Der soll künftig für alle halbfrei sein. Da stellt man sich doch die Frage, wem diese Regelung eingefallen ist. Dieser Kompromiss (zwischen wem eigentlich?) bringt nämlich fast nur Nachteile.

Zuerst muss sich einmal die Regierung die Frage gefallen lassen, was ihre Versprechen wert sind. Kanzleramtsminister Gernot Blümel hatte ja nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs versichert, dass eine Regelung getroffen werde, bei der niemand etwas verlieren werde. Nun aber fallen Evangelische und Altkatholiken um ihren höchsten Feiertag zur Hälfte um. An mangelnder Sensibilität ist das kaum zu überbieten. Was würde der gläubige Bundeskanzler eigentlich sagen, wenn der Christtag nur noch halbfrei wäre? Zur Erinnerung: Hätte die Regierung nach dem EuGH-Spruch nichts unternommen, wäre der Karfreitag insgesamt freizugeben gewesen, damit eine EU-Recht-konforme Situation hergestellt wird.

Nun gäbe es gute Gründe, um davon abweichende Lösungen zu suchen. So könnte man durchaus argumentieren, dass die Bürger in einem säkularen Staat selbst bestimmen sollten, wann sie freihaben. Die Anerkennung der Religionsfreiheit wäre dann mit einer Verpflichtung der Arbeitgeber zu gewährleisten, die Glaubensausübung durch entsprechende Vorkehrungen zu ermöglichen. Konkret hieße das, dass Feiertage rigoros gestrichen und in Urlaubstage umgewandelt werden, die man nach Gutdünken beanspruchen kann. Das hätte auch den Vorteil gehabt, dass weiterer potenzieller Reparaturbedarf beseitigt wird, beispielsweise beim jüdischen Versöhnungstag.

Doch da traute sich die Koalition nicht drüber. Auch nicht über die Wirtschaft, die gegen einen zusätzlichen Feiertag Sturm lief. Den Protest der Evangelischen kalkulierten ÖVP und FPÖ hingegen ein – so viele sind es ja nicht. Dabei erscheint die Einigung gerade aus Sicht des Handels verfehlt. Müssen die Geschäfte nun um 14 Uhr schließen? Wenn nicht: Fallen ab diesem Zeitpunkt Feiertagszuschläge für die Beschäftigten an? Letztere Frage gilt natürlich auch für Produktions- und andere Dienstleistungsbetriebe. Das klingt insgesamt nach einem ziemlichen Pallawatsch, der überdies noch eine Religionsgemeinschaft ziemlich düpiert. (Andreas Schnauder, 19.2.2019)