Wien – Zu keinem Thema hat der Generalsekretär des Bildungsministeriums so viel Fanpost bekommen wie zum Verein Teenstar, der den Sexualkundeunterricht an Schulen unterstützt. Viele der von den erzkonservativen Referenten der Teenstars vertretenen Inhalte – Stichworte: Masturbation sei schädlich, Homosexualität therapierbar – kamen bei einigen Eltern offenbar sehr gut an, erinnert sich Martin Netzer. Der oberste Beamte des Bildungsministeriums war angesichts der Diskussion um die Teenstars erstaunt, wie viele Vereine (es sind an die 100) im Bereich der schulischen Sexualkunde tätig sind – und wie verschieden deren Aktivitäten sind. Das gehe andererseits bis zur Grenze der Kinderpornografie, wenn Grundschüler animiert würden, ihren Körper zu "entdecken".

Nur unter pädagogischer Aufsicht

Daher hat das Ministerium in einem neuen Erlass festgehalten, was in diesem Bereich geht – und vor allem: was nicht geht. Vor allem gehe es nicht an, dass Lehrer die Klasse verlassen, wenn Vortragende aus den aufklärenden Vereinen unterrichten: "Wir müssen in der Schulaufsicht schärfer werden." Die pädagogische Verantwortung liege ja immer bei den Lehrkräften. Und diese sollten sich künftig in Clearingstellen bei den Bildungsdirektionen der Länder informieren können, was denn welcher Verein leiste.

SPÖ, Neos und Jetzt haben das Verbot des Vereins Teenstar oder zumindest ein Auftrittsverbot an Schulen gefordert. Weder für das eine noch das andere sieht Netzer aus der Perspektive des von Heinz Faßmann (ÖVP) geführten Ministeriums eine Handhabe. Wohl aber seien die Inhalte zu prüfen, die im Einzelfall vorgetragen würden – "was da medial kolportiert worden ist, ist nicht tragbar". Aber wenn ein Verein die Auflagen des Sexualkunde-Erlasses erfülle, dann könne er durchaus an Schulen tätig werden. In einem neuen Erlass zur "Neuregelung der Zusammenarbeit mit außerschulischen Organisationen im Bereich Sexualpädagogik" wird auf die Grundsätze, besonders auf das "Indoktrinationsverbot" verwiesen – und darauf, dass Eltern über die Beiziehung von Vereinen informiert werden müssen. (cs, 20.2.2019)