Wenn politisch nichts passiert, steigen die Richtwerte im April um 4,12 Prozent.

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Die Richtwertmieten für Altbauwohnungen werden im April um 4,12 Prozent steigen. Diese Zahl wurde dem STANDARD aus gut informierten Kreisen genannt; sie ergibt sich aus den Jahresinflationsraten für die Jahre 2017 (2,1 Prozent) und 2018 (2,0 Prozent). Die letzte Anhebung fand im April 2017 statt, laut Richtwertgesetz ist sie alle zwei Jahre vorgesehen. In den kommenden Tagen sollen die neuen Richtwerte im Bundesgesetzblatt verlautbart werden.

Die SPÖ fordert nun aber, die Anhebung heuer auszusetzen – mit einem sogenannten "Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetz" (Milg). Konkret wird der Justizminister von SPÖ-Bautensprecherin Ruth Becher per Entschließungsantrag aufgefordert, dem Nationalrat "rechtzeitig – also vor dem 1. April 2019 – eine Regierungsvorlage zur verfassungsmäßigen Behandlung vorzulegen, die die anstehende Anpassung der Richtwertmieten aussetzt".

Zwei Milgs gab es bisher

Es wäre das bereits dritte "Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz" in elf Jahren. Das zweite wurde im März 2016 von der damaligen rot-schwarzen Koalition beschlossen. Es setzte die Richtwertanhebung für 2016 aus, indem der Zyklus einmalig auf drei Jahre umgestellt wurde. 2017 fand die Anhebung dann wieder wie geplant statt, sie betrug rund 3,5 Prozent.

Das erste Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz wurde im Frühjahr 2008 beschlossen, damals ebenfalls unter Rot-Schwarz. Man einigte sich im März 2008 darauf, die Anhebung nicht mehr jährlich, sondern alle zwei Jahre durchzuführen und außerdem als Basis die Jahresinflationsraten heranzuziehen. Zuvor waren jeweils die Indexwerte vom Dezember des Vorjahrs ausschlaggebend. Der hohe Wert des Verbraucherpreisindex (VPI) für Dezember 2007 hätte damals zu einer Richtwertanhebung von rund 3,7 Prozent geführt. Durch die Umstellung auf die Jahreswerte fiel die Anhebung im April 2008 mit nur etwas mehr als zwei Prozent wesentlich moderater aus.

Ihren neuerlichen Vorstoß begründet Becher gegenüber dem STANDARD damit, dass die Regierung bisher zur Senkung der Mieten nichts unternommen habe. "Bis heute wurde noch nicht einmal der im Regierungsprogramm angekündigte Mietrechtskonvent abgehalten. Es ist von dieser Regierung unverschämt, jetzt auch noch eine Mieterhöhung von 4,12 Prozent als Verordnung herauszugeben."

Kurzfristige finanzielle Linderung

Dass die Regierung die Initiative aufgreift, ist unwahrscheinlich, aber nicht undenkbar. Ein neuerliches Aussetzen der Richtwertanhebung würde hunderttausende österreichische Altbaumieter finanziell entlasten. 2020 stünde dann aber wieder eine massivere Erhöhung ins Haus. Zum Vergleich: Wären die Richtwerte statt erst 2017 schon 2016 angehoben worden, hätte die Steigerung damals nur rund 2,5 Prozent (statt später 3,5 Prozent) ausgemacht.

Das Richtwertgesetz regelt Altbaumietverträge, die ab 1. März 1994 abgeschlossen wurden, gilt aber auch in Wiener Gemeindewohnungen mit Mietverträgen ab 2004. In Wien beträgt der aktuelle, seit April 2017 gültige Richtwert 5,58 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche, ab April 2019 dürften es 5,81 Euro sein. Außer im Burgenland sind die Richtwerte in allen anderen Bundesländern höher als in Wien. In Vorarlberg ergäbe sich durch die Anhebung ein Richtwert von 8,92 Euro (bisher: 8,57).

Befristungsende beantragt

Wie berichtet, würde die SPÖ gerne auch den befristeten Mietverträgen den Garaus machen. Den Antrag dazu brachte Becher am Mittwoch im Nationalrat ein. Er enthält ein "sofortiges Auslaufen der regulären Befristungen im Mietrechtsgesetz und Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz"; private, nichtgewerbliche Vermieter sollen aber weiterhin unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit haben, Wohnungen befristet zu vermieten.

Als Vorbild dient Deutschland, wo seit einer Mietrechtsnovelle 2001 befristete qualifizierte Zeitmietverträge aus Gründen, die im Gesetz aufgezählt sind, erlaubt sind – etwa die beabsichtigte baldige Eigennutzung des Mietobjekts oder eine geplante Sanierung. Genau das soll laut Bechers Plan auch in Österreich umgesetzt werden. "Auch im Bereich des gemeinnützigen Wohnbaus sollen Befristungen nur an konkrete Umstände wie eine nahende Sanierung gekoppelt möglich sein und, wie bisher, faktisch nicht vorkommen", so Becher.

Der Antrag, dem sich von den anderen Fraktionen nur die Liste Jetzt anschloss, wurde dem Bautenausschuss zugewiesen. (Martin Putschögl, 28.2.2019)