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Die Bankenaufseher aus der Oesterreichischen Nationalbank werden in die FMA umgeparkt. Die Umstände, unter denen das geschehen soll, sind umstritten.

Foto: Reuters/Bader

Wien – Nächste Niederlage für kampfeslustige Notenbanker: Das Arbeitsgericht Wien hat die zweite Klage abgewiesen, mit denen sich (Ex-)Mitarbeiter der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gegen die gesetzlich vorgesehene Verschlechterung ihrer Verträge wehren. Vor allem geht es um die Reduzierung der Bezüge aus Notenbankpensionen oder längere Dienstzeiten bis zum Ruhestand.

Insgesamt haben sie fünf Klagen eingebracht, ihr Ziel ist, dass einer der Richter die Causa dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vorlegt. Das ist bisher nicht geschehen. Die Kläger argumentieren, die Eingriffe seien diskriminierend und widersprächen EU-Recht. Auch für die dritte Klage, über die vorigen Freitag verhandelt wurde, sieht es eher düster aus. Die Richterin hat auf ein Beweisverfahren verzichtet und die Verhandlung geschlossen. Ihr Urteil wird schriftlich ergehen. Rechtskräftig sind die Entscheidungen noch nicht.

170 Notenbanker sollen übersiedeln

Für mehr Aufregung unter den Notenbankern als die – großteils mit Skepsis verfolgten und vom Zentralbetriebsrat mitgetragenen – Arbeitsgerichtsprozesse sorgt freilich der Umbau der Bankenaufsicht. Die wird ja in der Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA gebündelt, rund 170 Notenbanker sollen dorthin übersiedeln. Doch bei den Verhandlungen, unter welchen Bedingungen das stattfinden wird, spießt es sich.

Die Notenbanker, für die Noch-Gouverneur Ewald Nowotny und der für die Aufsicht zuständige Noch-Vizegouverneur Andreas Ittner verhandeln, wollen, dass alle betroffenen Nationalbanker (zumindest drei Jahre lang) im Wege der Überlassung beschäftigt werden. Also mit gleichen Rechten und Pflichten wie bisher.

Unkündbar in die FMA

FMA und Finanzministerium (zu ihm ressortiert die Angelegenheit) sind dagegen; sie lehnen eine Art Notenbankinsel in der FMA ab. Mit einer Ausnahme: Altgediente Banker, die mit Einzelverträgen gemäß Dienstbestimmungen (DB) 1 und 2 angestellt und auch kündigungsgeschützt sind, sollen mangels anderer juristisch praktikabler Lösung sehr wohl überlassen werden. Allerdings betrifft das sowieso nur ein Handvoll Leute.

Die überwiegende Mehrheit der Übersiedlungskandidaten ist gemäß ASVG-ähnlichem Dienstrecht DB 4 und 5 angestellt. Geht es nach Ministerium und FMA, sollen sie wie bei einem Teilbetriebsübergang gemäß Avrag (Arbeitsvertragsrecht-Anpassungsgesetz) in die FMA übersiedeln.

Die Notenbanker, die in dem Fall von Verschlechterungen betroffen wären, wollen das nicht. In der OeNB rechnet man, sollte das so kommen, mit einer Klageflut und jeder Menge Abgänge in Richtung Privatwirtschaft. Überhaupt noch keine endgültige Lösung gibt es bei Bankern, die zum Dienstrecht DB 3 gehören. Die Schwierigkeit: Sie haben zwar keine Bankpension, aber eine fixe Pensionszusage – allfällige Lücken füllt die OeNB, per "Pensionskassen-Schlussbeitrag". Die FMA wird den sicher nicht übernehmen.

Warten auf das Gesetz

Eigentlich wollten sich die Verhandler vorigen Donnerstag auf eine Lösung einigen; daraus ist aber nichts geworden. Derzeit prüft die Finanzprokuratur die aufgezeigten Lösungen, danach sollen Nägel mit Köpfen gemacht werden. Der Gesetzesentwurf für die Aufsichtsreform soll ja im April in Begutachtung gehen.

Laut Ministerratsbeschluss bleiben Teile der Aufsicht ja auch weiterhin in der OeNB; sie soll beispielsweise eine Abteilung für Finanzmarktstabilität und -Strategie bekommen. In diesem Rahmen soll die OeNB Vor-Ort-Prüfungen der FMA beauftragen können und in die Qualitätskontrolle dieser Prüfungen eingebunden sein. Die Lösung bringe also nur neue Schnittstellen zwischen OeNB und FMA, kritisieren Notenbanker. Dass man es in der FMA anders sieht, liegt auf der Hand. (Renate Graber, 12.3.2019)