Die Regierung will Förderungen von Biomasse sicherstellen.

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Wien – Das Energieministerium von Elisabeth Köstinger (ÖVP) hat einen Gesetzesentwurf in Begutachtung geschickt, der ärmere Menschen doch noch gänzlich von der Ökostromabgabe befreien soll. Laut Köstinger würden damit 300.000 Haushalte entlastet.

Die SPÖ hat dieses Gesetzesvorhaben umgehend auf ihre Fahnen geheftet. Es handle es sich um eine Forderung der Sozialdemokraten aus deren Fünfpunkte-Programm rund um die Biomasse, so SPÖ-Energiesprecherin Muna Duzdar.

"Wir haben den gleichen Antrag im Bundesrat eingebracht und der wurde auch beschlossen. Uns geht es um Bekämpfung von Energiearmut", sagte die Sozialdemokratin gegenüber der APA. "Nun hat Ministerin Köstinger in diesem Punkt eingelenkt und einen Eins-zu-Eins-Gesetzesentwurf in Begutachtung geschickt." Die ÖVP habe offenbar "realisiert, dass das Thema zu wichtig ist für Machtspielchen", so Duzdar.

Duzdar will neue Verhandlungen rund um Biomasse

Sie lud die beiden Regierungsparteien ÖVP und FPÖ dazu ein, rund um die Biomasse nun doch noch ein Gesetz mit Zweidrittelmehrheit zu verhandeln, da es jetzt offenbar "ein Einlenken" gebe aufgrund der geplante Befreiung Ärmerer von der Ökostromabgabe. Denn das neu von ÖVP und FPÖ geplante Biomasse-Grundsatzgesetz, dass die Notwendigkeit der Zweidrittelmehrheit umgeht, sei nur ein "hoch kompliziertes, unsicheres Konstrukt mit vielen Unsicherheiten für die Betreiber", kritisierte die Oppositionspolitikerin und frühere Staatssekretärin.

"Wir sind gesprächs- und verhandlungsbereit." Eine bundesweite Lösung sei nicht umsonst entstanden und sei auch weiterhin angebracht, denn derzeit sollten, geht es nach der Bundesregierung, zehn neue Gesetze – ein Grundsatzgesetz und neun Landesgesetze – geschaffen werden, bemängelte Duzdar einen "entstehenden Förderdschungel und Fleckerlteppich".

Fehlende Zwei-Drittel-Mehrheit

Der ursprüngliche Gesetzesvorschlag der Bundesregierung scheiterte an der fehlenden Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundesrat, die nur mit der SPÖ zu bewerkstelligen ist. Damit sollte die Zeit bis zu einer grundlegenden Neufassung der Ökostromförderung überbrückt werden. Ein zentraler Punkt waren Förderungen für 47 Biomassekraftwerke, die für drei Jahre 140 bis 150 Millionen Euro Hilfe erhalten sollten. An dieser Subvention entzündeten sich die gegensätzlichen Positionen. Die Regierungsparteien wiesen darauf hin, dass in der gesamten Wertschöpfungskette über 6.000 Arbeitsplätze an (allen rund 130) Biomassekraftwerken hängen, viel regionale Wertschöpfung entstehe und heimisches Holz dort verwertet werde.

Als Alternative müssten Strom aus fossilen Energieträgern oder Atomstrom zum Einsatz kommen. Die SPÖ machte geltend, dass nur rund 200 direkte Jobs in den 47 Kraftwerken betroffen seien, die genaue Verwendung der Förderung nicht im Gesetz stehe und arme Menschen zu wenig entlastet würden. Die Sozialdemokraten wollten etwa die Tarife ins Gesetz schreiben, Ärmere von der Abgabe befreien und eine Liste der Anlagenbetreiber veröffentlichen.

Die Verlängerung der Förderung sollte daraufhin mit dem geplanten "Biomasse-Grundsatzgesetz" einfachgesetzlich kommen. Ärmere – Sozialhilfe- und Pensionsbezieherinnen/Sozialhilfe- und Pensionsbezieher sowie Studierende und Pflegegeldbezieher– haben derzeit eine Deckelung der Ökostromabgabe in Höhe von 20 Euro jährlich. (APA, 14.3.2019)