Innsbruck/Salzburg/Wien – Die Tiroler und die Salzburger haben es bereits, die anderen sieben Bundesländer werden in den kommenden Wochen folgen: Für den Fall eines ungeregelten Austrittes von Großbritannien aus der EU müssen sogenannte Brexit-Begleitgesetze beschlossen werden. Der Kärntner Landtag beispielsweise wird in seiner Sitzung am Donnerstag für die aktuell in Kärnten lebenden rund 600 Briten das entsprechende Gesetz verabschieden.

Im Kern geht es dabei um die Frage, welche Rechte die knapp 11.000 in Österreich lebenden britischen Staatsbürger behalten, wenn es zu einem harten Brexit kommt. Denn dann sind sie mit Schlag null Uhr plötzlich Drittstaatenangehörige – ohne entsprechende bilaterale Abkommen.

Begleitgesetz gegen Härtefälle

Im Fokus stehen landesrechtlich geregelte Berufe, die Anerkennung von Berufsqualifikationen, Wohnbauförderung und Mindestsicherung. "Ohne Landesgesetze würden auch die Dienstverhältnisse der im öffentlichen Dienst des Landes oder der Gemeinden beschäftigten Staatsbürger des Vereinigten Königreichs automatisch aufgelöst", sagt der Vorsitzende des Europaausschusses im Salzburger Landtag Josef Schöchl (ÖVP).

Und dabei geht es nicht nur darum, Härtefälle für britische Staatsbürger zu vermeiden. Ohne entsprechendes Begleitgesetz würden auch deren Dienstverhältnisse in den Landeskliniken aufgelöst, was die Personalknappheit in manchen Krankenhäusern weiter verschärfen würde. Und so mancher Bildungseinrichtung würde plötzlich der Native Speaker abhandenkommen.

Grunderwerb vor dem Brexit

Ein anderes Thema ist die Frage des Grundbesitzes. Im Entwurf zum Vorarlberger No-Deal-Gesetz etwa ist verankert, dass, wer vor dem Austritt Immobilienbesitz erworben hat, nicht nachträglich unter die Regelung des Ausländergrundverkehrs fallen dürfe. Auch in Tirol ist das Grundverkehrsgesetz in ähnlicher Weise betroffen.

In Tirol werden übrigens auch Bewilligungen nach Paragraf 15 des Landespolizeigesetzes für britische Staatsbürger für den Fall eines No-Deal-Brexits geregelt. Dabei geht es um die Bewilligungen für den Betrieb von Bordellen.

Im Unterschied zu den Salzburgern sieht man in Tirol aber keinen Regelungsbedarf im Sozialrecht, weil nach dem Tiroler Teilhabegesetz sowie nach dem Mindestsicherungsgesetz britischen Staatsangehörigen Leistungen im Fall eines No-Deal-Brexits in der bewilligten Form weiterbezahlt werden können.

Wien rechnet mit Einbürgerungswelle

Hotspot der britischen Gemeinde ist naturgemäß Wien, wo knapp 5000 Briten und Britinnen leben. Wien wird ebenfalls ein Begleitgesetz beschließen. Darüber hinaus erwartet die zuständige Magistratsabteilung – egal ob geregelter oder ungeregelter Austritt – eine Einbürgerungswelle. Bis zu 7.000 Verfahren könnten es werden. Sonderregelungen laut Brexit-Begleitgesetz des Bundes sollen den Zugang zur Rot-Weiß-Rot-Card beziehungsweise zu einem Daueraufenthaltsrecht erleichtern, indem etwa keine Deutschkenntnisse vorgeschrieben werden.

Unterschiedlich gehandhabt wird die Geltungsdauer der Brexit-Begleitgesetze. Während die Salzburger ihr Gesetz bis Ende 2020 befristen, soll jenes in der Steiermark und in Wien fünf Jahre gelten. (Steffen Arora, Jutta Berger, Walter Müller, Thomas Neuhold, Oona Kroisleitner, 26.3.2019)