Vor 20 Jahren erschien das erste Posting in den Foren des STANDARD. Seitdem bewegen die Foren nicht nur das Netz, sondern auch immer häufiger die politische Debatte. Doch wie sieht die derzeitige Rechtslage in Österreich aus? Welche Rechte haben User in Onlineforen und welchen Pflichten müssen sie sich stellen?

Medienrechtsexpertin Maria Windhager beantwortet Fragen der STANDARD-User zum Thema Hasspostings, freie Meinungsäußerung, Klarnamenpflicht und Anonymität. Ausgewählt hat die Fragen aus den STANDARD-Foren Alina Huster.

Frage: Wie sind Hasspostings definiert?

Maria Windhager: Es gibt keine verbindliche Definition von Hasspostings. Gemeint sind meistens hasserfüllte Inhalte mit dem Ziel, bestimmte Personen(gruppen) herabzusetzen und zu verunglimpfen. Diese Inhalte beziehen sich häufig auf die ethnische Zugehörigkeit, die Hautfarbe, sexuelle Orientierung, das Geschlecht, die Religion, eine Behinderung oder auf das Alter und sind unter Umständen wegen Verhetzung, Beleidigung, übler Nachrede, Cybermobbing oder Cyberstalking, gefährlicher Drohung oder wegen eines Verstoßes gegen das Verbotsgesetz strafrechtlich belangbar. Es können aber auch zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden, beispielsweise Unterlassungsklagen, aber auch Schadenersatzansprüche.

In der Rechtsprechung wird die rote Linie vor allem bei der Beschimpfung und beim "Wertungsexzess" überschritten. Ein Wertungsexzess liegt vor, wenn es keinen wahren Tatsachenkern beziehungsweise keinen ausreichenden sachlichen Bezug für eine Beleidigung gibt und es erkennbar vor allem um die Herabsetzung einer Person geht.

Community-Management: Poster werden bei uns im Forum erst dann gesperrt, wenn wir keine andere Möglichkeit mehr sehen. Zuvor nehmen wir direkten Kontakt auf und erinnern an die Forenregeln.

Frage: User T-m-s-i-d-R-Schnapper weist darauf hin, dass bei seinem häufig vorkommenden Namen eine Klarnamenpflicht wenig Wirkung hätte. Doch wie kann man bisher die Identität von Usern feststellen und wie läuft diese Identitätsfeststellung ab? Wann genau werden Daten von Usern herausgegeben? Und wer ist dafür zuständig? Wie wird das beim STANDARD gehandhabt, und wie oft wird der STANDARD dazu aufgefordert?

Windhager: Forenbetreiber sind verpflichtet, den Namen und die Adresse (auch die E-Mail-Adresse, nicht jedoch die IP-Adresse) von anonymen Hasspostern herauszugeben, wenn die beleidigte Person dies verlangt und für einen juristischen Laien erkennbar ist, dass eine Verurteilung wegen des Postings nicht gänzlich ausgeschlossen ist.

Community-Management: Beim STANDARD kommt es relativ selten vor, dass wir zur Herausgabe von Userdaten aufgefordert werden, maximal ein- oder zweimal pro Monat. Solche Anfragen werden immer rechtlich geprüft, und wenn Userdaten herausgegeben werden, informieren wir auch die User, deren Daten wir herausgeben müssen.

Frage: Wie geht der STANDARD mit rechtswidrigen Postings um?

Windhager: Rechtswidrige Postings müssen unverzüglich ab Kenntnis gelöscht werden. Es besteht aber keine Anzeigepflicht.

Community-Management: Das Community-Management des STANDARD greift auf fachlich zuständige Meldestellen zurück, wenn keine andere Maßnahme Wirkung zeigt bzw. ein Posting massiv gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt. Auch das ist zum Glück nur selten notwendig.

Frage: Eine Klarnamenpflicht wäre für User plinius1 nicht akzeptierbar. In welcher Form könnte diese eingeführt werden? Auf welcher Grundlage versucht die Regierung diese Klarnamenpflicht einzuführen, und welche Unterschiede könnte es zur derzeitigen Rechtsprechung geben?

Windhager: Ich habe keine Idee, wie eine Klarnamenpflicht eingeführt werden könnte, ohne Grundrechte zu verletzen. Auch die praktische Umsetzung erscheint mir wenig erfolgversprechend, weil es viele Umgehungsmöglichkeiten gibt.

Community-Management: Derzeit werden Regierungspläne für eine Einführung einer Registrierungspflicht ohne Klarnamenzwang diskutiert. Das neue "Gesetz für Sorgfalt und Verantwortung im Netz" sieht dabei eine Regelung vor, die Onlinemedien künftig verpflichtet, die echten Daten ihrer Nutzer zu sammeln und bei Bedarf offenzulegen. Bei dem Entwurf würde es sich jedoch um einen Verstoß gegen die E-Commerce-Richtlinie der EU handeln. Wir informieren laufend über die weiteren Schritte der Regierung zur Erreichung der Pläne.

Frage: Den Umgang mit der freien Meinungsäußerung sieht User peace & love als derzeit bedenklich. Was bedeutet freie Meinungsäußerung in der Rechtsprechung? Wie wird diese in den Foren gehandhabt?

Windhager: Die freie Meinungsäußerung ist von zentraler Bedeutung und wird sehr großzügig ausgelegt, um keinen "chilling effect", also eine Abschreckung der legitimen Ausübung natürlicher und gesetzlicher Rechte durch Androhung gesetzlicher Sanktionen, zu erzeugen. Bei einem entsprechenden Tatsachensubstrat, das heißt einer sachlich richtigen Begründung, darf politische Kritik auch beleidigen, schockieren und stören. Die Grenze wird bei falschen ehrenbeleidigenden und kreditschädigenden Tatsachenbehauptungen und bei reinen Beschimpfungen und Wertungsexzessen gezogen.

Frage: User NichtWillig! schreibt: "Freie Meinungsäußerung bedeutet für mich auch, dass ich es anonym machen kann, eben aus dem Grund sind wohl auch Wahlen geheim!" Doch was bedeutet Anonymität in den Foren, und wer ist eigentlich anonym?

Windhager: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (Fall Delfi) und auch das Ministerkomitee des Europarates haben das Interesse von Internetnutzern, Meinungen anonym zu posten, anerkannt. Auch das Redaktionsgeheimnis basiert auf diesem Gedanken. Gefordert wird jedoch auch eine Balance zum Schutz der Rechte anderer und der Verfolgung von Straftaten. Nach derzeitiger Rechtslage in Österreich muss der Betreiber Name und Adressdaten bei Verletzung von Rechten herausgeben. Das geht aber natürlich nur, sofern ihm diese bekannt sind.

Frage: Wenn ein Urteil zu einer bestimmten Sachlage ausgesprochen wird, wie beispielsweise bei Kreditschädigung oder Verleumdung, und dem potenziellen Verleumder wird recht gegeben, gilt dieser Entscheid dann auch für mich als User? Beispielsweise im Fall Kickl gegen Pilz, bei dem das Gericht erstinstanzlich entschieden hat, dass Kickls Klage gegen Pilz wegen Kreditschädigung abgewiesen wurde – darf ein User die gleiche Wortwahl wie Pilz nutzen, ohne dafür belangt werden zu können?

Windhager: Das Urteil wirkt unmittelbar nur gegen die Person, gegen die es ergangen ist. Allerdings droht dann eine weitere, sehr aussichtsreiche Klage, wenn das Urteil nicht beachtet wird. Es ist daher nicht zu empfehlen, sich darüber hinwegzusetzen. Auch eine Klagsabweisung gilt nur im Einzelfall. Bei der Meinungsfreiheit geht es immer um eine Interessenabwägung aufgrund der konkreten Umstände, sodass schon geringe Details einen Unterschied machen können. In der politischen Debatte ist mehr erlaubt als sonst. Ein abweisendes Urteil ist daher keine Garantie der Zulässigkeit einer bestimmten Formulierung, auch für andere Personen und in anderem Zusammenhang. (UGC, 11.4.2019)