Graz/Wien – Die Spende des mutmaßlichen Attentäters von Christchurch an Martin Sellner und seine Kameraden war den Ermittlern in Graz schon länger bekannt gewesen. Ihre Entdeckung ist Teil eines nach wie vor laufenden Ermittlungsverfahrens gegen die Organisation, in dem es um den Verdacht der Steuerhinterziehung beim Verkauf von Fan-Ware geht.

Freisprüche im Sommer 2018

Erstmals öffentlich bekannt wurden diese Ermittlungen im Zuge des Prozesses gegen 16 Männer und eine Frau der Identitären Bewegung Österreich (IBÖ) im Sommer 2018 am Straflandesgericht Graz – DER STANDARD berichtete. Damals standen die 17 Mitglieder wegen des Vorwurfs der Bildung einer kriminellen Vereinigung (Paragraf 278) sowie wegen Verhetzung, Sachbeschädigung (gegen sechs Angeklagte) und Nötigung (gegen einen Mann) vor dem Richter. Vom Vorwurf der Verhetzung und der Bildung einer kriminellen Vereinigung wurden mittlerweile alle 17 Angeklagten rechtskräftig freigesprochen.

Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein, doch die Freisprüche wurden im Jänner 2019 bestätigt. Nur ein Verfahren gegen ein Mitglied der IBÖ wegen Körperverletzung bei einer Aktion an der Universität Klagenfurt muss nochmals verhandelt werden.

Finanzstrafverfahren

Die Ermittlungen im Finanzstrafverfahren aber laufen nach wie vor weiter. Einen möglichen Termin für deren Abschluss gibt es noch nicht. Solange ist auch unklar, ob es in dieser Causa überhaupt zur Anklage kommen wird.

Doch durch den nun mit dem mutmaßlichen Mord an 50 Menschen bekannt gewordenen Spender der Identitären wurde ein völlig neues Ermittlungsverfahren eröffnet. Nun geht es um die Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung (Paragraf 278b) – Strafmaß bis zu zehn Jahre. (cms, 27.3.2019)