Sein Name ist vielen wohl nicht geläufig, und doch dominiert er den Alltag der in Österreich lebenden Asylsuchenden: Martin Bartenstein. Der frühere ÖVP-Minister für Wirtschaft und Arbeit hat nämlich im Jahr 2004 die Arbeitserlaubnis für Asylwerber de facto ausgehebelt.

Stark eingeschränkt

Laut diesem "Bartenstein-Erlass"dürfen Asylwerber, egal ob Handwerker, Programmierer oder Ärztinnen, nur als Ernte- und Saisonarbeiter unselbstständig tätig sein. Wobei auch hier nicht einfach jeder Job offensteht: Betroffene müssen schon mindestens drei Monate im Asylverfahren sein, die Saisonarbeit ist auf sechs Monate beschränkt, und Jobs können nur dann angenommen werden, wenn das Saisonnierkontingent nicht schon ausgeschöpft ist. Auch gemeinnützige Tätigkeiten sind möglich, allerdings gibt es dafür keinen Lohn, sondern nur einen Anerkennungsbeitrag.

Theoretisch steht Asylwerbern zwar auch eine selbstständige Tätigkeit offen. In der Praxis scheitert es oft an Nachweisen und Kapital. Asylwerber sind deshalb vorwiegend in prekären Jobs tätig, für die man keinen Gewerbeschein braucht – wie etwa die Prostitution.

Der Bartenstein-Erlass wurde übrigens auch durch spätere SPÖ-Sozialminister nicht aufgehoben. Begründet wurde das stets mit dem hohen Arbeitslosigkeitsniveau. (sterk, 27.3.2019)