Für die öffentliche Sicherheit in Deutschland ist allein die Polizei zuständig, und diese wird allein vom Staat bezahlt. Mit diesem Argument war die Deutsche Fußballliga (DFL) in den Kampf gegen das Land Bremen vor Gericht gezogen, und sie hat das Match verloren.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hält es nämlich für absolut vertretbar, dass auch die DFL sich an den Kosten beteiligt. Das ist ein Sieg für die Steuerzahler.

Natürlich müssen Fußballspiele ebenso geschützt werden wie andere Großveranstaltungen, etwa Rockkonzerte oder Volksfeste. Dort kommt es aber deutlich seltener zu gewalttätigen Ausschreitungen. Und schließlich hilft die Polizei auch bei Hochrisikospielen den Klubs beim Geldverdienen – indem sie dafür sorgt, dass die Partien überhaupt stattfinden können.

Nur Hochrisikospiele

Niemand verlangt, dass die Klubs künftig die gesamten Polizeikosten übernehmen sollen. Die Rede ist bloß von jenem höheren Anteil, der bei einem risikoreichen Spiel anfällt. Das kann eine Branche, die mit TV-Lizenzen blendende Geschäfte macht und in der Ablösesummen in schwindelerregender Höhe der Normalfall sind, stemmen.

Da es ums Geld geht, hat das Urteil vielleicht sogar pädagogische Wirkung. Vereine, die mehr in Fan-Arbeit und Gewaltprävention investieren, können hinterher bei den Mehrkosten für die Polizei sparen. Diese Rechnung sollte man durchaus nicht nur im deutschen Fußball anstellen. (Birgit Baumann, 29.3.2019)