Oettinger leitete drei Jahre lang das Digitalressort der EU-Kommission und ist mittlerweile für die Finanzagenden zuständig.

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Die Uploadfilter, mit denen Online-Plattformen künftig von Nutzern hochgeladene Inhalte schon vorab auf Copyrightverstöße prüfen sollen, sind eine von zwei besonders umstrittenen Punkten der jüngst vom EU-Parlament abgesegneten Urheberrechtsreform. Die zahlreich online und auf großen Demos in ganz Europa vorgetragenen Sorgen ob dieser von Kritikern als "Zensurinfrastruktur" gesehenen Maßnahme, haben aber auch Reaktionen aus der Politik.

In Deutschland hat die CDU etwa erwogen, den vielkritisierten Artikel 17 (vormals Artikel 13) in Deutschland nicht umzusetzen. Nun tritt man auf die Bremse. Auch weil es aus Brüssel von einem Parteikollegen warnende Worte gibt: EU-Kommissar Günther Oettinger.

Oettinger kommt ebenfalls aus der CDU. Er ist seit 2010 Mitglied der EU-Kommission. Zuerst übernahm er die Energie-Agenden. 2014 übernahm er das Ressort für Digitalwirtschaft, was für einige Kritik sorgte, da viele Beobachter seine Internet-Affinität in Zweifel zogen. 2017 wurde er EU-Kommissar für Finanzen, das Digitalkommissariat übernahm zunächst Andrus Ansip, mittlerweile ist die Bulgarin Marija Gabriel dafür zuständig.

Kein Ausweg vorgesehen

Gegenüber Politico erklärte Oettinger, dass Deutschland bei der Umsetzung keinen "Sonderweg" einschlagen dürfe. Er drängt auf schnelle Umsetzung der "klaren" Richtlinien. Tatsächlich sind die Chancen auf eine filterfreie Umsetzung in Deutschland gesunken. Im "Spiegel" heißt es nun aus der CDU, dass ein Verzicht auf Uploadfilter gesetzlich nicht vorschreibbar sei.

Tatsächlich ist keine Möglichkeit für Länder vorgesehen, eine einmal beschlossene Richtlinie komplett zu ignorieren. Im Rahmen der im Text der Vorlage verwendeten Formulierungen können Staaten die Implementierung lediglich anpassen. Zudem steht ihnen auch frei, bis zum Ende der jeweiligen Frist zu warten, ehe die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt wird.

Letzte Abstimmung am 9. April

Die "Warnung" von Oettinger gilt dementsprechend nicht nur für Deutschland, sondern für alle EU-Staaten. Die Urheberrechtsreform hat vor ihrem Inkrafttreten nur noch eine Hürde zu nehmen. Sie wird noch dem EU-Rat vorgelegt, was voraussichtlich am 9. April geschehen wird. Üblicherweise gilt die Bestätigung dort allerdings nur als "Formalakt". (red, 01.04.2019)