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Unter anderem sollen Primärversorgungszentren Anlaufstellen für chronisch Kranke sein.

Foto: Reuters/Regis Duvignau

Wien – Das erste Primärversorgungszentrum zur Ergänzung der hausärztlichen Versorgung eröffnete vor vier Jahren, nach wie vor ist es ein Pilotprojekt. Ein Ende der Projektphase ist nun absehbar, denn die Österreichische Ärztekammer und der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger verkündeten am Mittwoch, dass ein bundesweiter Gesamtvertrag zur Primärversorgung steht. Dieser gibt den Rahmen dafür vor, welche Leistungen eine Primärversorgungseinheit anbieten muss, er gibt außerdem Mindestöffnungszeiten und Grundsätze der Honorierung vor. Der Vertrag soll noch im April in der Bundeskurie der Ärztekammer und in der Trägerkonferenz des Hauptverbands beschlossen werden.

Die Ärztekammer und der Hauptverband der Sozialversicherungsträger haben sich auf einen Rahmenvertrag für Primärversorgungszentren geeinigt. Diese sollen 40 bis 50 Stunden pro Woche geöffnet sein und dadurch Spitalsambulanzen entlasten.
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Danach müssen noch Details in jedem einzelnen Bundesland – konkret zwischen den Gebietskrankenkassen und den Länderärztekammern – ausverhandelt werden. Das soll bis Jahresende geschehen.

Mindestens drei Ärzte

Die Zahl der derzeit 14 Primärversorgungs-Pilotprojekte soll sich dann bis Anfang 2021 auf 75 Primärversorgungszentren mehr als verfünffachen, zehn Prozent der Bevölkerung sollen darin versorgt werden. Rund 300 bis 400 Ärzte sollen zu dem Zeitpunkt in dieser Gesundheitsversorgungsform tätig sein, skizzierten Johannes Steinhart, Obmann der Bundeskurie niedergelassene Ärzte, und Alexander Biach, Vorstandsvorsitzender des Hauptverbands, am Mittwoch die Ziele.

Konkret sollen in einer Primärversorgungseinheit (PVE) mindestens drei Hausärzte tätig sein und dann mindestens 40 bis 50 Wochenstunden Versorgung anbieten, also oft von 7 bis 19 Uhr geöffnet haben. Durch die längeren Öffnungszeiten erhofft man sich eine Entlastung der Spitalsambulanzen. Die Möglichkeit zur Zusammenarbeit soll wiederum den Beruf des Hausarzts attraktivieren, um das Problem nicht nachbesetzbarer Kassenvertragsstellen für Allgemeinmediziner, das durch anstehende Pensionierungen vergrößert wird, hintanzuhalten.

Ambulanzentlastung als Ziel

In einer Primärversorgungseinheit arbeiten die Ärzte mit mindestens einer diplomierten Pflegekraft und eventuell einem Kinderarzt zusammen. Angehörige weiterer Gesundheitsberufe können hinzugezogen werden, beispielsweise Physiotherapeuten, Diätologen, Ergotherapeuten, Psychologen und Psychotherapeuten bis hin zu Sozialarbeitern. Auch soll ein Ordinationsmanager Organisatorisches und Bürokratisches übernehmen können. Leiter einer PVE sind immer Ärzte.

Diese Versorgungsform soll Patienten mehr Angebot in Randzeiten eröffnen, was wiederum Spitalsambulanzen langfristig entlasten soll. Je mehr Ärzte zusammenarbeiten, desto länger soll geöffnet sein. Der Gesamtvertrag sieht vor, dass sich Ärzte nicht räumlich in einem Zentrum zusammenschließen müssen, sondern im Netzwerk zusammenarbeiten können, was vor allem im ländlichen Bereich oft mehr Sinn mache, wie Kurienobmann Steinhart am Mittwoch ausführte. Die Möglichkeit für Netzwerke war immer eine Forderung der Ärztekammer gewesen.

Laut "verpflichtendem Versorgungsauftrag" erfolgt in einem Primärversorgungszentrum die Akutversorgung bis hin zu kleinen chirurgischen Eingriffen, aber etwa auch die Betreuung chronisch Kranker wie zum Beispiel Diabetiker, von Kindern und Jugendlichen und Palliativversorgung.

Teamarbeit soll motivieren

"Die Primärversorgung sieht sich als Teamgedanke", führte Steinhart aus. Junge Kolleginnen und Kollegen würden auch im niedergelassenen Bereich zunehmend zusammenarbeiten und sich austauschen wollen, sagte er. So hoffe man, derzeit vakante Kassenvertragsstellen wieder besetzen zu können.

Die Honorierung dieser Zusatzleistungen wird dabei eine nicht unwesentliche Rolle spielen. Grundpauschalen, Fallpauschalen und Einzelleistungen sind im Rahmenvertrag festgelegt; Details werden Gegenstand der Verhandlungen, die noch in den Bundesländern stattfinden. Bundeskurienobmann Steinhart betonte, dass die Aufwertung der Hausärzte dennoch "absolute Priorität" habe und durch die Einrichtung der Primärversorgungszentren nicht ersetzt werden könne.

Derzeit laufen laut Ärztekammer und Hauptverband Primärversorgungsprojekte in den vier Bundesländern Wien, Oberösterreich, Niederösterreich und Steiermark. (Gudrun Springer, 3.4.2019)