Die AK prüft weitere rechtliche Schritte gegen Amazon.

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Die Arbeiterkammer (AK) legt sich offensichtlich gerne mit Amazon an. So haben die Konsumentenschützer den Onlinehändler aufgrund unzulässiger Klauseln und rechtswidriger Geschäftspraktiken geklagt und sowohl vom Handelsgericht Wien als auch letztlich vom Oberlandesgericht Wien recht bekommen. Dabei ging es etwa um irreführende Preisangaben und Änderungsklauseln. So wurde beim Preis die niedrigere deutsche Umsatzsteuer angegeben, ohne darauf hinzuweisen. Erst später wurde der höhere Gesamtpreis angezeigt.

Preiserhöhung 20 Euro

Die Gerichte haben auch festgestellt, dass unter anderem die Preiserhöhung von 49 auf 69 Euro jährlich für Amazon Prime ab 2017 nicht rechtmäßig war. Laut AK können Nutzer diese Differenz – insgesamt bis zu 40 Euro pro Kunden – nun zurückfordern. Der Rückzahlungsanspruch bestehe, weil die Vertragsbestimmung, auf die Amazon die Preiserhöhung stützt, von den Gerichten als rechtswidrig und damit unwirksam beurteilt worden ist.

Njet von Amazon

Allerdings geht Amazon nicht auf Forderungen von Kunden ein. Mit Hinweis auf einen erweiterten Leistungsumfang von Prime betont Amazon, dass die Preiserhöhung rechtlich zulässig sei und Kunden, denen das nicht passe, die Prime-Mitgliedschaft jederzeit kündigen könnten. Das will die AK nicht hinnehmen, sie sammelt derzeit Beschwerden und prüft weitere rechtliche Schritte.

Amazon Prime bietet etwa einen schnelleren Versand von Amazon-Bestellungen sowie Zugriff auf Serien, Filme und Millionen Musik-Tracks. Besonders das Videoangebot gilt bei vielen Nutzern mittlerweile als Must-have. Wie viele Prime-Kunden es hat, verrät das Unternehmen nicht. Branchenbeobachter gehen von einigen hunderttausend Nutzern aus. (Markus Sulzbacher, 15.4.2019)